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Heinz
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Völkermord durch Jugendämter ZDF Frontal21 vom 05.06.2012

von Heinz am 01.09.2012 12:33

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Heinz
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Olivier Karrer, interviewt Trennungsvater Mühlbauer

von Heinz am 31.08.2012 12:18

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Heinz
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Jugendamt raubt zwei Kinder zum Wohl des Kindes ??? Juli 2012

von Heinz am 24.08.2012 10:34

Das „Amt für Jugend und Familie" Altötting hat einem Neuöttinger Ehepaar(Bayern) die Kinder entzogen. Am Donnerstagmorgen, den 21. Juni 2012 klingelt es an der Haustüre der Familie. Vier bewaffnete Polizeibeamte und drei Leute vom Jugendamt stürmen die Wohnung und reißen die zwei Kleinkinder gewaltsam aus der Familie !!!
Was dann geschah ist unglaublich !

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 24.08.2012 10:40.

Heinz
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Ärztliche Diagnose und Befunde – Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

von Heinz am 21.08.2012 12:43

In dem Buch ist auf Seite 111 einiges über seelische Gewalt gegen Kinder geschrieben.

Hier gehte es zum Gesamtwerk.

Seelische Misshandlung tritt selten als einzige Misshandlungsform auf. Wer bereit ist, sein Kind seelisch zu misshandeln, für den ist die Schwelle zu körperlichen Übergriffen oft herabgesetzt.
Bei Hinweisen auf seelische Misshandlung muss daher immer auch an die Möglichkeit
einer körperlichen und sexuellen Gewalt und ggf. Vernachlässigung gedacht werden.
Auch seelische Misshandlung durch andere Kinder kann mit körperlicher Gewalt einhergehen, was bei Befragungen beachtet werden muss.
Eltern, die ihr Kind viel bestrafen, probieren oft alle Formen der Bestrafung aus. Gerade misshandelnde körperliche Bestrafungen gehen oft mit zusätzlichen seelischen Misshandlungen durch Beschimpfung und ungerechtfertigtes Kritisieren und Wertlosmachen einher.
Eltern verprügeln nicht wortlos.
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen kann nicht immer abgewartet werden, bis Eltern notwendige Hilfen annehmen. Dringlichkeit (z. B. eskalierende Krisensituationen)
oder mangelnde Kooperationsbereitschaft von Eltern trotz festgestellter Anhaltspunkte
für eine Kindeswohlgefährdung können es erforderlich machen, auch gegen den Willen
der Personensorgeberechtigten das Jugendamt oder andere Stellen (z. B. Polizei) über
die Wahrnehmungen zu informieren und einzubinden. In Situationen, in denen eine akute, schwerwiegende Kindeswohlgefährdung ein sofortiges Tätigwerden zur Abwendung der Gefährdungslage erfordert, sind abgestimmte Interventionen besonders wichtig (siehe hierzu Ziffern 2.3.4. und 2.4.3.).

Antworten Zuletzt bearbeitet am 21.08.2012 12:55.

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Kinder gehören vor solchen Eltern geschützt

von Heinz am 14.08.2012 13:04

Wieder starb ein Kind aus dem Ruhrgebiet einen gewaltsamen Tod: In Essen haben Polizeibeamte die Leiche einer Frau und ihrer 7-jährigen Tochter entdeckt. Die Ermittler gehen von einer Familientragödie aus.

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Dein letztes Weihnachtsgeschenk von mir 24.11.2011

von Heinz am 11.08.2012 16:06

Lieber Philipp, das Weihnachtsgeschenk, welches Dir der Herr Pfarrer Dichtler netterweise am 24.12.2011 vom mir übergeben hat, hat die Mama der Richterin am 23.05.2012 zurückgegeben. Als Grund gab sie an, es würde nichts taugen. Auch das Guthaben auf der Karte war verbraucht.
Ich habe das Handy von der Richterin zurückbekommen und hebe es hier für Dich in Deinem Zimmer auf.
Auch das Du Dich bei den Messdiener abmelden musstes tut mir sehr leid. Gerne hätte ich Dich mal in der Messe als Messdiener gesehen. Ich habe davon aber Abstand genommen, damit Mama nicht wieder Grund hat wieder zum Gericht zu rennen. Du weist selber, dass ich nie in der Kirche gewesen war. Die Kirche, in der Du getauft wurdes, und in der ich auch Messdiener war, wurde letzte Woche abgerissen. Ich habe es auf Video aufgenommen. Du kannst es Dir im WWW ansehen.
Du findest es wenn Du meinen Namen googlerst.

Dein Dich liebender Papa

Antworten Zuletzt bearbeitet am 24.12.2013 19:44.

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Extra 3 Jugendtreff vom 08.08.2012

von Heinz am 11.08.2012 12:45

Lieber Philipp, am Mittwoch den 08.08.12 war ich am Jugendtreff. Jugendliche haben mir erzählt, dass ich Dich nur kurz verpasst habe. Schade. Ich hätte gerne mal mit Dir an einem neutralem Ort über unser Problem geredet. Ich habe mich noch länger mit den Jugendlichen unterhalten und gehofft, dass Du noch einmal dort hin kommst. Einige haben ihren Papa ähnlich wie Du aus den Augen verloren. Zwei Jungen haben sich angeboten nach Dir zu schauen. Sie wurden aber auf der Straße vom Opa abgefangen und mit der Polizei bedroht, wenn sie zu Dir gehen würden. Opa hat wohl das Moped an der Straße stehen sehen und mich erkannt, als ich mich dort mit den Jugentlichen unterhalten habe. Sie kamen dann zurück und haben mir das Erlebte erzählt. Die anderen Jugendlichen haben es auch nicht verstanden.
Ein Junge bemerkte dann Opa und Oma, die uns von der Straße aus fotografiert haben. Das Mädchen Lisa sagte, dass die das gar nicht dürfen. Alle Kinder und Jugendlichen waren sehr aufgebracht über die Aktion Deiner Großeltern. Sie rannten Opa und Oma hinterher um diese zur Rede zu stellen und die Löschung der gemachten Fotos zu verlangen.
Auf einen Schlag war ich alleine und bin dann wieder gefahren.

Philipp, wenn Dir erzählt wurde, dass ich Dich entführen will, so kann ich dem nur Widersprechen Du hast die Fotos im WWW gesehen, und auch gesehen was wir früher alles unternommen haben. Dieses würde ich gerne wieder machen und Anteil an Deinem Leben und den letzten Jahren Deiner Jugend haben. Auch haben wir damals sehr gut zusammen für die Schule gelernt. Du brauchst Hilfe, und ich würde Dir gerne bei der Berwältigung der schulischen Probleme, und auch der Privaten helfen.

Ich hoffe für Dich, dass man Dir nun den Besuch des Extra 3 nicht verbieten wird.
Ich bin Dir wegen nichts böse, denn ich weis ja um die Umstände, die dazu geführt haben. Daran bist Du total schuldlos. Der Druck von Deinem häuslichen Umfeld hat Dich dahin gebracht. Mit Druck erreicht man im Leben nicht viel. Mit Liebe, Zuneigung und Verständniss kommt man viel weiter im Leben. Ich vermisse Dich unendlich.

Dein Dich liebender Papa

Antworten Zuletzt bearbeitet am 18.08.2012 11:47.

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Radikale Änderung bei den Gesetzen im europäischen Familienrecht

von Heinz am 06.08.2012 16:40

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Für Philipp am 25.07.2012

von Heinz am 25.07.2012 16:16

Mein lieber Sohn, sitzenzubleiben ist kein Weltuntergang. Gerade in Deiner Situation kann ich es verstehen und habe auch damit gerechnet. Wir haben damals so gut zusammen lernen können und Du hattest so viel sehr schnell verstanden. Denke mal an unsere Schachpartien die wir gespielt haben. An die Homepage die wir zusammen gebaut hatten. Die Fotos die wir zusammen gemacht haben. Das englisch lernen, weil Du ja den Piloten nicht hast verstehen können als wir auf der Airbase waren. Die Fotos hast Du ja jetzt auch im Netz gefunden.
Ich will Dich mit diesen Fotos nicht blos stellen Philipp. Kaum einer kann Dich darauf erkennen, weil Du ja die Langen Haare hattest. Nur wer Dich damal kannte und Du selber wissen wer da zu sehen ist. Ich möchte, dass Du Dich zurückerinnerst an die Sachen die wir zusammen gemacht hatten, und wieviel Spaß wir zusammen gehabt hatten.
Gerne würde ich Dir helfen, dass das nächste Zeugnis wieder viel besser ausfällt. Du kannst jederzeit zu mir kommen. Ich vermisse Dich sehr und lebe für die Zukunft mit Dir. Die Vergangenheit können wir nicht mehr ändern, deshalb lass uns was für die Gegenwart ändern, damit es Dir wieder besser geht und Du endlich Deine Freunde wiedersehen kannst. Die haben mich oft nach Dir gefragt. Aber was sollte ich ihnen sagen, ich habe doch selber nichts gewusst. Ich würde mich freuen, wenn Du mich mal anrufen würdest damit wir mal über alles vernünftig reden können. Leider habe ich Deine Nummer nicht. Hier ist aber meine.---02361 689892--- Wenn Du einen Ansprechpartner brauchen solltest, kannst Du Dich auch an den Pfarrer, Herrn Dichtler, wenden. Dem hast Du ja damals auch schon vertraut und er ist auch sehr nett.

Ich vermisse und liebe Dich sehr Philipp

Dein Papa

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Hier die Geschichte

von Heinz am 23.07.2012 14:29

Hallo Interessierte,
hier die kurze Fassung einer langen Geschichte.

 

Vater möchte Umgang mit seinem unehelichem Sohn der am 20.01.2000 geboren wurde. Mutter unternimmt alles, damit dies verhindert wird. Vater hat sieben Jahre, davon zwei Jahre mit der Mutter, Umgang mit dem Sohn. Sohn ist immer
lieber beim Papa und will nicht zur Mutter zurück. Der Vater hat es aber immer wieder geschafft, wenn auch schmerzenden Herzens, den Sohn zur Mutter, die das alleinige SR ( Sorgerecht ) inne hat zurück zu bringen.
Am 01.12.2007 erhält er eine SMS seiner EX. "Gebe ......... nicht mehr raus. Bekommst Post vom Rechtsanwalt" Da war der Sohn sieben Jahre alt.
Seit diesen Datum hat es keinen Umgang mehr gegeben, obwohl ein Urteil vom OLG Hamm auf Umgang vorlag. Mit dieser SMS wurde eine Intakte Vater Kind Beziehung beendet.

Im Januar 2008 ordnete das Amtsgericht ein Gutachten an und setzte den Umgang außer Kraft.

Ein sofortiger Antrag, beim OLG Hamm auf begleiteten Umgang, wurde positiv beschieden. Es gab einen kurzen, positiven Kontakt zum Kind. Das Kind verhielt sich von Anfang an ganz normal als es dem Vater begegnete und es wurde mit den Mitarbeitern der Elternberatungsstelle gespielt. Es wurde mit dem Sohn besprochen was der Papa beim nächsten Umgangstag aus seinem Zimmer beim Papa für Spielsachen mitbringen sollte. Dann haben sich Vater und Sohn herzlich voneinander verabschiedet.

Beim nächsten Umgangstermin, diesmal war auch die Sachverständige und ein Mitarbeiter des JA ( Jugendamt ) zugegen. Schwierigkeiten hatte es beim ersten Umgang schon gegeben, Philipp zu veranlassen das mütterliche Auto zu verlassen, wobei sich die Leiterin der Elternberatungsstelle in das Auto der Mutter setzte und ca. 90 Minuten mit dem Kind redete, bevor es ausstieg und zum Vater ging. Diesmal aber, war das Auto voll besetzt mit Familienangehörigen.

Das Kind trat und schlug nach der Gutachterin. Es war nicht zu beruhigen. Daraufhin wurden weitere begleitete Umgänge abgesagt, weil es dem Kindeswohl nicht zuträglich seien. Im Dezember wurde dann wieder beim OLG Hamm verhandelt. Es wurde beschlossen, dass der Vater erst mal auf Kontakt zu seinem Kind verzichten müsse, weil eben die Mutter das Kind negativ gegen den Vater einstellen würde, und man dies der Mutter nicht verbieten könne. Das Kind müsse lernen mit dem
Verhalten der Mutter klar zu kommen.

Der Vater verzichtete daraufhin bis zu 01.09.2009 auf Kontakte zum Kind, weil das OLG ihm mit einer zweijährigen Umgangssperre drohte.

Für Juli 2009 wurden Elterngespräche beim JA angeordnet. Schon im zweitem Gespräch sagte die Mutter weitere Gespräche ab und gab an, dass sie das Kind nie mehr zum Vater geben würde, Sie habe darauf eben keinen Bock.

Am 31.08.2009 stellte der Vater den Antrag auf das SR.

Am 01.09.2009 stellte die Mutter einen Antrag auf totalen Umgangsausschluss zum Vater.

Am 09.09.2009 wurde auch noch einen Eilantrag auf eine Bannmeile gestellt, weil der Vater sie belästigen und bedrohen würde. Dieser Antrag der Mutter wurde im Oktober 2009 verhandelt und abgewiesen, weil sie nicht eine ihrer Behauptungen, die sie durch eine eidesstattliche Versicherung untermauerte aber keine Zeugen benennen konnte, abgewiesen. Zuvor hatte sie schon im März 2009 eine Klage wegen einer Homepage geführt, wobei sie eine Summe von 250 000 € forderte, ebenfalls mit Eilantrag und EV ( Eidesstattlicher Versicherung ) die der Vater mit seinem Sohn im Jahr 2006 erstellt hatte. Sie wolle erst 2009 davon erfahren haben. Das Kind selber hatte aber einem anderen Richter selber schon davon erzählt. Auch diesen Prozess hatte sie verloren.

Es wurde ein weiteres GA in Auftrag gegeben, welches wieder von der gleichen Gutachterin, welche schon 2008 das GA verfasst hatte geschrieben.
In diesem neuen GA kam eindeutig heraus, dass die Mutter bewusst bei dem Kind PAS http://www.wera-fischer.de/pas.html der schwersten Form ausgelöst hat. Auch ist im GA zu lesen, dass ein dauerhafter Umgangsausschluss von dem Kind zu seinem Papa zu größten Problemen in der Pubertät führen werde.
Im Dezember 2010 wurde dann das Kind wieder vom Gericht angehört. Diesmal mit einer für ihn bestellten Verfahrens Pflegerin aus Herne S. F.
Dort erklärte er der Richterin dann, dass der Papa ja eh nie was mit ihm gemacht habe. Konkret konnte er nichts benennen, sich nur erinnern, dass alles beim Papa scheiße gewesen sei.
Er wolle den Papa nicht sehen, und wenn dieser nicht aufhören würde auf Umgang zu Klagen, er ihn selber mit einem Messer Töten wolle. Seine Mutter
würde auch immer mit einem Messer ins Bett gehen.
In der Verhandlung wo die Eltern geladen waren wurde dem Vater dann am 22.12.2010 erklärt, dass man Umgangskontakte hätte beschließen wollen, dies aber nicht könne, weil man ein Kind, welches den Vater töten wolle , nicht zum Vater geben könne.
Der Mutter wurde auferlegt, dass sie mit dem Kind, jeder für sich selber bei verschiedenen Therapeuten eine Therapie machen müssen und der Vater in die Therapie des Sohnes mit einbezogen werden solle. Auch der Vater soll sich einen Therapeuten suchen.
Drei Therapeuten, die der Vater daraufhin aufgesucht hatte, erklärtem diesem, dass es keine Pille dafür gäbe, einem Vater der Kontakt zu seinem Kind haben möchte, diesen verständlichen Wunsch zu unterdrücken.
Der Vater wurde bis heute nicht in die Therapie mit einbezogen.

2010 wurde dem Vater vom Jugendamt erklärt, dass wenn er so weiter mache, des Kind in ein Heim kommen würde. Der Vater hatte zu dem Zeitpunkt schon seit drei Jahren keinen Umgang mit dem Kind mehr gehabt. Aus diesem Grund würde er es auch nicht bekommen. Wenn dies geschehen würde, könne er sich von seinem Haus verabschieden, denn die Koste der Unterbringung, 5.500 €, würde man sich bei ihm holen, weil bei der Mutter nichts zu holen sei.
Daraufhin hat der Vater den Kontakt zu diesem Amt abgebrochen

Es folgten neue Anzeigen gegen den Vater bei der Polizei. Diese werden aber von der Staatsanwaltschaft Bochum nicht mehr weiter verfolgt. Leider aber auch nicht die eidesstattlichen Falschaussagen der Mutter nicht.

Weiter wird das Kind durch die Mutter und deren Umfeldschwerst psychisch geschädigt.
Seit das Kind 2009 in die Gesamtschule geht, muss es einen Schulweg von über 20 Kilometer absolvieren, weil die Mutter nicht wollte, dass der Papa weis wo sein Sohn zu Schule geht. Der Vater hat erst davon erfahren, als er sich ein Zeugnis des Jungen über das Gericht erstritten hatte.
Aus dem Urlaub schicke er seinem Sohn eine Postkarte an die Schuladresse, weil die Mutter diese nicht weiterleiten würde. Diese Postkarte wurde dann von der Klassenlehrerin des Sohnes abgefangen.
Der Vater versucht jetzt über das Internett mit seinem Kind in Kontakt zu kommen.
Er lädt Bilder seines Sohnes bei Panoramio hoch die der Sohn findet wenn er seinen Namen googlet.
Das Kind hat sie gefunden. Es sind ausschließlich Fotos aus der Zeit mit Papa wo er noch ganz lange Haare getragen hatte. Die Haare hatte die Mutter damals extra lang werden lassen, weil sie es gerne gesehen hätte, dass der Vater die Haare abscheiden lassen würde, und sie ihn, weil er kein SR hatte, sie ihn der Körperverletzung anzeigen könnte. Der Vater hat dies aber anders geflößt. Er hat seinem Sohn gesagt, dass er dies eben nicht dürfe, aber seine Haare selber lang wachsen lassen würde, damit alle sehen könnten dass sie zusammen gehören.
Das Kind wurde über Jahre in der Schule gehänselt wegen seine Haare. Es kam zu Schlägereien, bis hin, dass er auf eine E Schule versetzt werden sollte.
Was zum Ausdruck gebracht werden soll ist, keiner kann das Kind auf den Fotos erkennen, außer die Personen die das Kind schon damals mit diesen Haaren kannten.
Jetzt wird ihm von seinem Umfeld erzählt, dass der Papa ihn bloß stellen will, und dies ihm schaden würde.
Was der Vater aber in Wirklichkeit dadurch versuchen möchte ist, dass das Kind sich rückbesinnt und sehen kann wo es überall mit dem Vater gewesen ist und was sie alles zusammen unternommen hatten.
Er klebt keine Karten auf den Schulweg des Kindes die nur dies Kind zuordnen kann. Auf den Karten ist zu lesen, google mal Deinen Namen. Auch schreibt er Nachrichten an den Sohn in die Haltestelle, ohne den Sohn beim Namen zu nennen, von der der Sohn zu Schule fährt. Nur an diesem Kärtchen kann er ersehen, dass es für ihn bestimmt ist.
Sein Antrag auf das SR vom 31.08.2009 wurde erstmalig am 25.05.2012 verhandelt.
Verhandelt wurden ebenfalls die Anträge der Mutter auf totalen Umgangsausschluss und der Antrag auf Auskunftspflicht der Mutter, weil sie sich gegen den Gerichtsbeschluss stellte, und keine Zeugnisse und Fotos mehr übersandt hatte.
Die Richterin verwarf den Umgangsausschlussantrag.
Der Mutter wurde aufgegeben, alle sechs Wochen einen Bericht zu verfaschen über die schulischen Leistungen und sonstige Aktivitäten des Kindes, und diese dem Gericht zuzusenden, damit diese an den Vater weitergeleitet werden. Ebenfalls muss sie nun alle drei Monate ein aktuelles Foto von dem Kind an den Vater senden.
Auch hat sie dem Gericht das aktuelle Zeugnis zuzusenden, damit es an den Vater weitergeleitet werden kann.
Diese beiden Verfahren sind also abgeschlossen.

Der Abtrag auf das SR bleibt weiter offen, kann also sofort neu verhandelt werden
Die Zeugnisse des Vorjahres hat der Vater mittlerweile erhalten, aber noch keinen Bericht und auch nicht das aktuelle Foto und Zeugnis.

Die Mutter widersetzt sich wieder den gerichtlichen Anordnungen. Ebenso ihr Anwalt, der ja auch die falschen eidesstattlichen Versicherungen der Mutter bei Gericht abgegeben hatte. ENDE OFFEN 22.07.2012

Antworten Zuletzt bearbeitet am 23.07.2012 14:31.
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