Hier die Geschichte

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Heinz
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-, Männlich

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Hier die Geschichte

von Heinz am 23.07.2012 14:29

Hallo Interessierte,
hier die kurze Fassung einer langen Geschichte.

 

Vater möchte Umgang mit seinem unehelichem Sohn der am 20.01.2000 geboren wurde. Mutter unternimmt alles, damit dies verhindert wird. Vater hat sieben Jahre, davon zwei Jahre mit der Mutter, Umgang mit dem Sohn. Sohn ist immer
lieber beim Papa und will nicht zur Mutter zurück. Der Vater hat es aber immer wieder geschafft, wenn auch schmerzenden Herzens, den Sohn zur Mutter, die das alleinige SR ( Sorgerecht ) inne hat zurück zu bringen.
Am 01.12.2007 erhält er eine SMS seiner EX. "Gebe ......... nicht mehr raus. Bekommst Post vom Rechtsanwalt" Da war der Sohn sieben Jahre alt.
Seit diesen Datum hat es keinen Umgang mehr gegeben, obwohl ein Urteil vom OLG Hamm auf Umgang vorlag. Mit dieser SMS wurde eine Intakte Vater Kind Beziehung beendet.

Im Januar 2008 ordnete das Amtsgericht ein Gutachten an und setzte den Umgang außer Kraft.

Ein sofortiger Antrag, beim OLG Hamm auf begleiteten Umgang, wurde positiv beschieden. Es gab einen kurzen, positiven Kontakt zum Kind. Das Kind verhielt sich von Anfang an ganz normal als es dem Vater begegnete und es wurde mit den Mitarbeitern der Elternberatungsstelle gespielt. Es wurde mit dem Sohn besprochen was der Papa beim nächsten Umgangstag aus seinem Zimmer beim Papa für Spielsachen mitbringen sollte. Dann haben sich Vater und Sohn herzlich voneinander verabschiedet.

Beim nächsten Umgangstermin, diesmal war auch die Sachverständige und ein Mitarbeiter des JA ( Jugendamt ) zugegen. Schwierigkeiten hatte es beim ersten Umgang schon gegeben, Philipp zu veranlassen das mütterliche Auto zu verlassen, wobei sich die Leiterin der Elternberatungsstelle in das Auto der Mutter setzte und ca. 90 Minuten mit dem Kind redete, bevor es ausstieg und zum Vater ging. Diesmal aber, war das Auto voll besetzt mit Familienangehörigen.

Das Kind trat und schlug nach der Gutachterin. Es war nicht zu beruhigen. Daraufhin wurden weitere begleitete Umgänge abgesagt, weil es dem Kindeswohl nicht zuträglich seien. Im Dezember wurde dann wieder beim OLG Hamm verhandelt. Es wurde beschlossen, dass der Vater erst mal auf Kontakt zu seinem Kind verzichten müsse, weil eben die Mutter das Kind negativ gegen den Vater einstellen würde, und man dies der Mutter nicht verbieten könne. Das Kind müsse lernen mit dem
Verhalten der Mutter klar zu kommen.

Der Vater verzichtete daraufhin bis zu 01.09.2009 auf Kontakte zum Kind, weil das OLG ihm mit einer zweijährigen Umgangssperre drohte.

Für Juli 2009 wurden Elterngespräche beim JA angeordnet. Schon im zweitem Gespräch sagte die Mutter weitere Gespräche ab und gab an, dass sie das Kind nie mehr zum Vater geben würde, Sie habe darauf eben keinen Bock.

Am 31.08.2009 stellte der Vater den Antrag auf das SR.

Am 01.09.2009 stellte die Mutter einen Antrag auf totalen Umgangsausschluss zum Vater.

Am 09.09.2009 wurde auch noch einen Eilantrag auf eine Bannmeile gestellt, weil der Vater sie belästigen und bedrohen würde. Dieser Antrag der Mutter wurde im Oktober 2009 verhandelt und abgewiesen, weil sie nicht eine ihrer Behauptungen, die sie durch eine eidesstattliche Versicherung untermauerte aber keine Zeugen benennen konnte, abgewiesen. Zuvor hatte sie schon im März 2009 eine Klage wegen einer Homepage geführt, wobei sie eine Summe von 250 000 € forderte, ebenfalls mit Eilantrag und EV ( Eidesstattlicher Versicherung ) die der Vater mit seinem Sohn im Jahr 2006 erstellt hatte. Sie wolle erst 2009 davon erfahren haben. Das Kind selber hatte aber einem anderen Richter selber schon davon erzählt. Auch diesen Prozess hatte sie verloren.

Es wurde ein weiteres GA in Auftrag gegeben, welches wieder von der gleichen Gutachterin, welche schon 2008 das GA verfasst hatte geschrieben.
In diesem neuen GA kam eindeutig heraus, dass die Mutter bewusst bei dem Kind PAS http://www.wera-fischer.de/pas.html der schwersten Form ausgelöst hat. Auch ist im GA zu lesen, dass ein dauerhafter Umgangsausschluss von dem Kind zu seinem Papa zu größten Problemen in der Pubertät führen werde.
Im Dezember 2010 wurde dann das Kind wieder vom Gericht angehört. Diesmal mit einer für ihn bestellten Verfahrens Pflegerin aus Herne S. F.
Dort erklärte er der Richterin dann, dass der Papa ja eh nie was mit ihm gemacht habe. Konkret konnte er nichts benennen, sich nur erinnern, dass alles beim Papa scheiße gewesen sei.
Er wolle den Papa nicht sehen, und wenn dieser nicht aufhören würde auf Umgang zu Klagen, er ihn selber mit einem Messer Töten wolle. Seine Mutter
würde auch immer mit einem Messer ins Bett gehen.
In der Verhandlung wo die Eltern geladen waren wurde dem Vater dann am 22.12.2010 erklärt, dass man Umgangskontakte hätte beschließen wollen, dies aber nicht könne, weil man ein Kind, welches den Vater töten wolle , nicht zum Vater geben könne.
Der Mutter wurde auferlegt, dass sie mit dem Kind, jeder für sich selber bei verschiedenen Therapeuten eine Therapie machen müssen und der Vater in die Therapie des Sohnes mit einbezogen werden solle. Auch der Vater soll sich einen Therapeuten suchen.
Drei Therapeuten, die der Vater daraufhin aufgesucht hatte, erklärtem diesem, dass es keine Pille dafür gäbe, einem Vater der Kontakt zu seinem Kind haben möchte, diesen verständlichen Wunsch zu unterdrücken.
Der Vater wurde bis heute nicht in die Therapie mit einbezogen.

2010 wurde dem Vater vom Jugendamt erklärt, dass wenn er so weiter mache, des Kind in ein Heim kommen würde. Der Vater hatte zu dem Zeitpunkt schon seit drei Jahren keinen Umgang mit dem Kind mehr gehabt. Aus diesem Grund würde er es auch nicht bekommen. Wenn dies geschehen würde, könne er sich von seinem Haus verabschieden, denn die Koste der Unterbringung, 5.500 €, würde man sich bei ihm holen, weil bei der Mutter nichts zu holen sei.
Daraufhin hat der Vater den Kontakt zu diesem Amt abgebrochen

Es folgten neue Anzeigen gegen den Vater bei der Polizei. Diese werden aber von der Staatsanwaltschaft Bochum nicht mehr weiter verfolgt. Leider aber auch nicht die eidesstattlichen Falschaussagen der Mutter nicht.

Weiter wird das Kind durch die Mutter und deren Umfeldschwerst psychisch geschädigt.
Seit das Kind 2009 in die Gesamtschule geht, muss es einen Schulweg von über 20 Kilometer absolvieren, weil die Mutter nicht wollte, dass der Papa weis wo sein Sohn zu Schule geht. Der Vater hat erst davon erfahren, als er sich ein Zeugnis des Jungen über das Gericht erstritten hatte.
Aus dem Urlaub schicke er seinem Sohn eine Postkarte an die Schuladresse, weil die Mutter diese nicht weiterleiten würde. Diese Postkarte wurde dann von der Klassenlehrerin des Sohnes abgefangen.
Der Vater versucht jetzt über das Internett mit seinem Kind in Kontakt zu kommen.
Er lädt Bilder seines Sohnes bei Panoramio hoch die der Sohn findet wenn er seinen Namen googlet.
Das Kind hat sie gefunden. Es sind ausschließlich Fotos aus der Zeit mit Papa wo er noch ganz lange Haare getragen hatte. Die Haare hatte die Mutter damals extra lang werden lassen, weil sie es gerne gesehen hätte, dass der Vater die Haare abscheiden lassen würde, und sie ihn, weil er kein SR hatte, sie ihn der Körperverletzung anzeigen könnte. Der Vater hat dies aber anders geflößt. Er hat seinem Sohn gesagt, dass er dies eben nicht dürfe, aber seine Haare selber lang wachsen lassen würde, damit alle sehen könnten dass sie zusammen gehören.
Das Kind wurde über Jahre in der Schule gehänselt wegen seine Haare. Es kam zu Schlägereien, bis hin, dass er auf eine E Schule versetzt werden sollte.
Was zum Ausdruck gebracht werden soll ist, keiner kann das Kind auf den Fotos erkennen, außer die Personen die das Kind schon damals mit diesen Haaren kannten.
Jetzt wird ihm von seinem Umfeld erzählt, dass der Papa ihn bloß stellen will, und dies ihm schaden würde.
Was der Vater aber in Wirklichkeit dadurch versuchen möchte ist, dass das Kind sich rückbesinnt und sehen kann wo es überall mit dem Vater gewesen ist und was sie alles zusammen unternommen hatten.
Er klebt keine Karten auf den Schulweg des Kindes die nur dies Kind zuordnen kann. Auf den Karten ist zu lesen, google mal Deinen Namen. Auch schreibt er Nachrichten an den Sohn in die Haltestelle, ohne den Sohn beim Namen zu nennen, von der der Sohn zu Schule fährt. Nur an diesem Kärtchen kann er ersehen, dass es für ihn bestimmt ist.
Sein Antrag auf das SR vom 31.08.2009 wurde erstmalig am 25.05.2012 verhandelt.
Verhandelt wurden ebenfalls die Anträge der Mutter auf totalen Umgangsausschluss und der Antrag auf Auskunftspflicht der Mutter, weil sie sich gegen den Gerichtsbeschluss stellte, und keine Zeugnisse und Fotos mehr übersandt hatte.
Die Richterin verwarf den Umgangsausschlussantrag.
Der Mutter wurde aufgegeben, alle sechs Wochen einen Bericht zu verfaschen über die schulischen Leistungen und sonstige Aktivitäten des Kindes, und diese dem Gericht zuzusenden, damit diese an den Vater weitergeleitet werden. Ebenfalls muss sie nun alle drei Monate ein aktuelles Foto von dem Kind an den Vater senden.
Auch hat sie dem Gericht das aktuelle Zeugnis zuzusenden, damit es an den Vater weitergeleitet werden kann.
Diese beiden Verfahren sind also abgeschlossen.

Der Abtrag auf das SR bleibt weiter offen, kann also sofort neu verhandelt werden
Die Zeugnisse des Vorjahres hat der Vater mittlerweile erhalten, aber noch keinen Bericht und auch nicht das aktuelle Foto und Zeugnis.

Die Mutter widersetzt sich wieder den gerichtlichen Anordnungen. Ebenso ihr Anwalt, der ja auch die falschen eidesstattlichen Versicherungen der Mutter bei Gericht abgegeben hatte. ENDE OFFEN 22.07.2012

Antworten Zuletzt bearbeitet am 23.07.2012 14:31.

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