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Die Suche lieferte 218 Ergebnisse:
Dieses Kind könnte noch leben. Dank des JA's ist es aber tot.
von Heinz am 30.01.2012 22:18Unglaublich,
was in Deutschland ab geht. Die Mitarbeiter sollten alle vor Gericht gestellt werden.
ein Vater der ab und zu mal ein Bier trinkt, bekommt seine Kinder nicht.
lieber werden sie zu Drogensüchtigen als Pflegeeltern gegeben.
So kann man die Abhängikeit also auch finanzieren.
Aber lest selber.
Hier Klicken um den Skandal zu lesen
hab Dich am 25.01.2012 gesehen Philipp
von Heinz am 26.01.2012 18:23Mein lieber Sohn,
Du hast richtig gedacht 25.01.2012 16 Uhr! The black man on the blue Bike! Thats me. An der Keuzung wo Du über die Blitzkuhlenstraße gegangen bist Es war schon mal wieder Deine Augen und Dein Gesicht gesehen zu haben. Anzuhalten, habe ich mich aber nicht getraut. Wollte Dir keinen Schrecken einjagen, weil Dir ja so viel Mist über mich erzählt wurde.
Das nächste mal halte ich aber doch an. Denn Du hast ja gesehen das ich Dir nichts böses tun möchte.
In Liebe Papa
An Philipp
von Heinz am 25.01.2012 14:15Lieber Philipp,
bald wir Dir keine mehr was vor machen können. Schlau genug bist Du ja. Deine Inteligenz hat mich damals schon beeindruckt!
Am 21.01.2008 hast Du erst mal das Zimmer des Richters untersucht und auch die Schränke, ob ich mich da nicht drin verstecke, weil Du ja den Richter anlügen musstes. Was Dir seither alle angetan wurde ist fast nicht mehr zu Verstehen,
schon gar nicht in einem angeblich zu ziviliesirtem Land wie unser Deutschland. Ich habe es auch nicht verstanden. Deshalb habe ich auch Deutschland, wegen Deiner und meiner Menschenrechte beim europäischen Gerichtshof in Strassburg verklagt.
Diese Klage ist noch nicht entschieden. Aber Du glaubst es kaum, Deutschland wurde wegen Verletzung der Menschenrechte schon oft verurteilt. Dies hielft Dir aber leider nicht mehr. Deine Kindheit geht langsam zu Ende. Leider konntest Du sie nicht so unbeschwert erleben und Leben, wie ich es Dir gerne ermöglicht hätte. Oft habe ich Dich gesehen wenn ich mit dem Moped an Dir und Opa oder Mama vorbei gefahren bin. Gerne hätte ich angehalten um mit Dir zu reden. Du wirst verstehen dass ich das nicht gemacht habe. Mama wäre wieder durchgedreht. Mama weigert sich auch, mir Fotos oder andere Infos über Dich zu geben. Sie braucht das nicht und will es eben nicht, dass ich irgendwas über Dich erfahre.
Wenn ich Dich mal alleine sehen sollte, werde ich anhalten um mit zu reden. Ich bin Dir wegen nichts böse.
Dein Dich liebender PAPA
An Philipp, meinen geliebten Sohn
von Heinz am 25.01.2012 13:52Lieber Philipp,
ich habe fast alles ausprobiert um Dir zu Helfen wieder hier sein zu können. Aber auch die Mama hat alles unternommen, dass es so schnell nicht mehr möglich sein sollte. Sie hat Dir Medikamente verabreicht die Dich gefügig machen sollte. Da warst Du gerade mal sieben Jahre alt. Nur damit sie Dich nicht mehr zu mir geben braucht. Seit Jahren macht es mir das Herz schwer, wenn ich daran denke, was Dir alles angetan wurde und auch noch wird. Ich hätte Dir gerne, in diesen so wichtigen Phase Deines lebens, zur Seite gestanden. Fünf JahrTrennung ist schon für mich eine lange Zeit, aber für Dich als Kind wird diese Zeit sicherlich noch viel länger empfunden. Irgendwann wirst Du was über Dich oder mich im Internet finden und lesen. Dann wirst Du erkennen, wer Dir helfen wollte, oder Dich nur als Besitz haben wollte. Ich wollte Dich bei mir haben aus Liebe zu Dir. Dieses Forum habe ich extra für Dich angelegt, damit es anderen Kindern nicht so ergeht wie es Dir leider bis jetzt ergangen ist.
Das Du den Richter nicht Deine Meinung gesagt hast macht mich einwenig traurig, kann aber verstehen warum Du nicht die Wahrheit sagen konntes. Jetzt bist Du schon 12 !! Bald wirst Du erneut eine Richterin treffen. Vielleicht kann diese Richterin zwischen den Zeilen lesen und endlich mal zu Deinem Wohl was bewirken. Ich drücke uns die Daumen.
Dein Dich liebender und vermissender PAPA
Thailändische Internetseite über getötetes Kind unter den Augen des Jugendamtes in Deutschland
von Heinz am 14.12.2011 00:40Nun berichtet schon das Thailändische Internet über die Machenschaften unserer Jugendämter
und dass unter deren Augen hier Kinder getötet werden!!! Dort wurde der ZDF Beitrag eingestellt.
Hier der Link
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Haftstrafen vom BGH bestätigt 04.08.2010
von Heinz am 27.11.2011 19:37Hier Klicken um es im Original zu lesen
Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 4. 8. 2010 - 2 StR 298/10 (Lexetius.com/2010,3033)
1
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 4. August 2010 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:
2
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 5. Februar 2010 werden mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass sie wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt sind.
3
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
4
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen, verurteilt und zwar die Angeklagte H. R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, den Angeklagten F. R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Hiergegen richten sich die Revisionen der Angeklagten.
5
Die Rechtsmittel führen aufgrund der Sachrüge zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Abänderung des Schuldspruchs. Die Qualifikation des § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB (... wenn der Täter die schutzbefohlene Person in die Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt ...) verdrängt § 171 StGB (... und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden ...) im Wege der Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, StraFo 2010, 123).
6
Im Übrigen hat die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Die verhängten Einzelstrafen sowie die ausgesprochene Gesamtstrafe können bei beiden Angeklagten bestehen bleiben, weil das Landgericht die tateinheitliche Verwirklichung von zwei Straftatbeständen bei der Strafzumessung nicht zu ihren Lasten berücksichtigt hat.
EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter ( Grundrechtsverletzung BRD )
von Heinz am 24.11.2011 11:49Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte überprüft die deutschen Jugendämter.
Es sind zuviel Petitionen wengen Grundrechtsverletzungen an Kindern und deren Vätern eingegangen!!!
Meine Petition ist auch dabei!!!!
Hier geht es zum Artikel der FAZ vom 24.11.2011