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Versuchte Tötung?
von Frank am 07.01.2014 23:11Am 22.12.2013 wurde das Familienwohl-Fahrzeug an der Adresse Hochheider Str. 42, 47228 Duisburg abgestellt und mit Weihnachtsbotschaften für die drei Töchter versehen.
Am 23.12.2013 wurde Frau Tanja Engelen, Mutter der drei Töchter von Zeugen dabei beobachtet, wie sie die Scheiben des Familiewnwohl-Mobils mit Farbe beschmierte, um die dahinterklebenden Grußbotschaften samt Foto des Vaters zu verdecken.
Weiter wird sie verdächtigt, auch die Plakate, welche aussen am Fahrzeug angebracht waren, entfernt zu haben.
Die verständigte Polizei nahm einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung und Diebstahl auf.
Es erfolgten mehrfache Aufforderungen, das Vereinseigentum uin Form der Plakatei dem Verein auszukehren - vergeblich.
Für den 27.12.2013 wurde sodann eine Frist zur Herausgabe des Eigentums und Reinigung des Fahrzeugs gesetzt - vergeblich.
Am 27.12.2013 konnte ein Großteil der Farbe in einer geeigneten Waschanlage entfernt werden. Für die Entfernung der Reste wurde ein Kostenvorschlag in Auftrag gegeben.
In dieser Zeit verblieb der Golf des Unterzeichners an der Wohnadresse der, gem. Zeugenaussage Verursacherin der Sachbeschädigung, Tanja Manuela Engelen. Und zwar im Bereich der Kastanie mit der Fahrerseite zur unbewohnten Seite Richtung Felder.
Am 05.01.2014 stellten sich am Auto vorne links Schleif- und Reibgeräusche ein.
Am 07.01.2014 stellte sich bei der Vorführung bei einer Werkstatt heraus, dass alle 4 Radbolzen des linken vorderen Rades lose waren und das Rad bereits etliche Zentimeter auf der Radnarbe wackelte.
Nach mittlerweile zurückgelegten 20.000 Kilometern mit dem Auto, ohne das etwas an den Rädern geschraubt wurde, ein ZUFALL oder ein gezielter MORDANSCHLAG ??
vgl. §§ 23, 211 und 315b StGB
Sofern auch in Zukunft die Möglichkeit besteht, wird wweiter berichtet.
Frau Engelen legte im Sorgerechtsverfahren zum AZ 55 F 41/09 die Bescheinigung der Alexianer Bürgerhaus Hütte GmbH über bindungstraumatische Erlebnise in eigener Biographie vor - die einzigen psychiatrischen Erkrankungen bei der laut Gerichtsbeschluss alleine sorgeberechtigten Mutter?
Oder sollte / müsste hier ggf. die Schuldfähigkeit gem §§ 20, 21 StGB der Mutter mit Bindungstrauma überprüft werden?
Im Fall eines positiven Ergebnisses könnte den drei bereits körperverletzten Kindern auch der Kontakt zum Vater wieder geboten werden!
Re: Strutz strutzt bei den Bewertungen. (;-)))
von Frank am 08.08.2013 00:19Lieber Autor dieses Beitrages.
Lass uns doch bitte nicht auf eine Stufe stellen mit Anwälten wie Michael Kotzhorst und Co.
Vermeide doch bitte Gewaktausdrücke.
Ich weiß, wie nevend das ist, wenn solche Individuen, denen man nachsagt, dass sie fünf Kinder von drei Frauen haben und ggf. nicht bindungsfähig zu sein scheinen, einen ständig mit irgendwelchen unwahren Behauptungen und falschen Verdächtigungen in deren Schriftsätzen nerven.....
Wobei mir einfällt, dass ich den Kotzhorst auch mal wieder anzeigen könnte.
Viel genialer werden, weil wirkungsvoller - die kommenden Mahnwachen.
Im September, wenn es nicht mehr so arg heiß ist, geht´s in Duisburg los.
Dann werden wir auch mal die Aktionen des Schulrektos Dr. Oster des St. Hildegardis Mädchengymnasiums in Duisburg etwas "beleuchten" und öffentlich diskutieren, welches Interesse dieses Individuum daran haben könnte, die zweite Strafanzeige gegen mich zu stellen, wenn ich meiner Tochter am 08.07.2013 Geschenke in die Schule vorbeibrachte.
Die Anzeige lautete auf "Hausfriendesbruch".
Seine Sekretärin Braun beteuerte noch zuvor, dass es dieses mal keine Strafanzeige geben würde.....
Was für eine Vorbildfunktion soll dieser Rektor seinen Schutzbefohlenen Mädels gegenüber abgeben?
Wenn so einer nicht Wort hält und seine Schutzbefohlenen nach § 225 StGB mißhandelt?
Muss man bei solchen Straftaten davon ausgehen, dass die Mädchen dort auch zu sexuellen Dienstleistungen mißbraucht werden?
Sollte das etwa der Grund sein, warum der Dr. Oster nicht zulassen will, dass ich meine Töchter vor Gewalt jeder Art schützen will?
Re: Strutz strutzt bei den Bewertungen. (;-)))
von Frank am 08.08.2013 00:09ich muss mal nachsehen.
Ich habe Herrn Dr. Strutz einmal ausprobiert.
Muss mal sehen, ob ich die Schriftsätze und Beschlüsse noch finde.
Meiner Erinnerung nach hatte Dr. Strutz meinen Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels eigenmächtig abgeändert und bei Gericht eingereicht.
Das hat mich reichlich Geld gekostet.
Das Dreistete war: kurz nach der Pleite vor Gericht, was gar nicht verhandelt wurde, stellte Dr. Strutz mir eine Rechnung.....
Da fragte ich einmal dezent nach der entgegengebrachten Leistung.
Es folgte noch ca. zwei Nachfragen nach dem Geld.
Dann verlief die Sache im Sande.
Einen Kostenfeststezungsbeschluss wie mein erster Anwalt Kai-Uwe-Klockmann wagte sich Strutz nicht.
Vielleicht hatte sich mittlerweile herumgesprochen, dass es beim Gericht nicht gut kommt, wenn man erst 500 Euro Vorschuss nimmt und dann bei nicht erbrachter Leistung einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 2.600 € stellt, in dem man die 500 € vorsorglich vergessen hat?????
Ach ja, das High Light des Tages, was vielleicht in einem Extra-Beitrag noch behandelt werden sollte.....
Heite wurde der Fachanwalt für Familienrecht und Notar Björn Richter, Dzusburg angezeigt wegen Verdachts auf Falsche Verdächtigung.
So hatte Richter am 08.10.2012 ggf. wider besseren Wissens - er hatte zuvor seiner Mandantig dringend abgeraten, gegen ihrer Mann einen Strafantrag wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu stellen - in seiner Antragsschrift auf Gewaltschutzbegehren behauptet, der Vater habe seine Ehegattin "mehrfach gewürgt"......
Das geht doch beim besten Willen nicht, Herr Richter, oder?
Schade, dass Sie die Möglichkeit verstreichen ließen und sich nicht bis letzte Woche Dienstag gemeldet haben, so wie ich es mit Ihrem Kanzleipartner besprochen hatte.
Ggf. sollten Sie nun einmal überlegen, den Sorgerechtsantrag, in welchem Sie wieder falsche Verdächtigungen erheben, zurückzuziehen.
Frage: Ist das Ihre Arbeitsweise?
Haben Sie auf der Uni echt nichts anderes gelernt?
Oder sind das Vorgaben aus Ihrer Kanzleigemeinschaft?
Für die Leser:
Herr Richter stellt m.E. dumme Behauptungen auf, welche er überhaupt nicht begründet. Weil er sie nicht begründen kann.....
Und was macht er stattdessen?
Es versucht m.E. stets das Gericht zu instrumentalisieren, indem er schreibt:
- Berweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Meinem Klienten habe ich das so erklärt:
Wenn ich nun behaupte, Du seist blind. Oder sagen wir mal, Du hättest auf dem rechten Auge -4,8 Dioptreen. Auf dem linken Auge + 7.9 Dioptreen.
Und würde dann den Beweisantrag stellen, darüber ein Sachverständigengutachte einzuholen.
Dann würdest sicherlich Du und auch jeder Richter mit halbwegs gesundem Menschenverstand mir einen Vogel zeigen, richtig?
Was aber machen junge Richterinnen, die ich mal bei einer Privataudienz während der Dienstzeit mit "meiner" Richterin Frau Rechtsanwältin Jennifer Schiefer kennenlernte, wo sie die Jenni dringend zur Hilfe brauchte, weshalb wir unser angeregtes Gespräch über 1,5 h beenden mussten?
Die gute "Richterin" Stieler reicht den Antrag zumindest mal dem armen Vater zur Ansicht zukommen.
Naja, sagen wir mal, dass sie das im zweiten Anlauf erst tat.
Zuvor ging sie dem RA Richter auf dem Leim und schickte den Antrag der Rechtsanwälting des Vaters zu, welche im Umgangsverfahren mandatiert ist.
Kleiner Vauxpas des Gerichtes...... Man sollte sich schon vorher einmal mit den Gesetzen beschäftigen, bevor man Post auf Kosten des Steuerzahlers und der Umwelt sinnfrei verschickt......
So, Ihr Lieben
Dann mal husch ins Bett.
Ich will ja meiner "Fangemeinde" bestehend aus mindestens meiner treuesten Leserin Jennifer Schiefer, die Möglichkeit geben, das hier noch als Gute-Nacht-Lektüre zu lesen.
Bye bye Jenni,
Jenni good bye.
Ach ja, liebe Jennifer,
warum hast Du Dich nicht getraut, in dem Beweisbeschluss auch die Begutachtung der Mutter mit attestierten bindungstraumatischen Erlebnissen in eigener Biographie gescheit untersuchen zu lassen?
Und: mein Anwalt sagte, der ausgesuchte "Gutachter" könnte ganz gut sei.
Jedoch soll er einen anderen Vater als psychisch krank erklärt haben, so wie es das Weibervolk sowie der Fachanwalt für Familienrecht Kotzhorst es auch bei mir vorhaben, damit Eure PAS-Verheimlichungen nicht ans Tageslicht kommen.
Ausserdem mag der "Gutachter" mit 20 Jahren Erfahrung keine objektiven Beweismittel wie Videoaufzeichnung zulassen.
Meinst Du, das könnte einen Grund haben?
Letzte Frage: wollten wir nicht einmal zusammen Kaffee trinken gehen?
Vielleicht, wenn wir das alles gemeinsam durchgestanden haben?
Wobei: Gemäß Turnus, müsste Deine Zeit am AG Duisburg bald vorüber sein, oder?
Liebe Grüße
Dein Frank Engelen