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Heinz
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Der endsorgte Vater Teil 2

from Heinz on 08/11/2009 01:32 PM

Teil 2 mit Richter Jürgen Rudolph

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Heinz
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Maennerpartei

from Heinz on 08/11/2009 01:27 PM

Was in Deuschland abgeht

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Der entsorgte Vater ( Abschied für immer??? )

from Heinz on 08/11/2009 01:03 PM

Bei Günter Jauch

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Wahlaufruf

from Heinz on 08/11/2009 12:59 PM

Für unsere Kinder wählen

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Fall Haase JA klaut sieben Kinder

from Heinz on 08/11/2009 12:46 PM

JA klaut sieben Kinder

Reply Edited on 08/24/2009 12:58 PM.

Heinz
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Der Film: Der entsorgte Vater

from Heinz on 05/18/2009 10:49 AM

Der entsorgte Vater

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Brief an Frau Zypries und die Antwort

from Heinz on 04/22/2009 11:10 PM

Sehr geehrte Frau Zypries,

was gedenkt die Regierung gegen Rechtsanwälte zu unternehmen, denen nach Sachlage klar sein muß, das sie nur Instrument eines Elternteiles sind und dieser Elternteil durch seine Aktionen dieses dem Anwalt selber erkentlich macht, durch wiedersprüchliche Angaben, den anderen Elternteil nur ausgrenzen zu wollen. Da dieses durch Gewährung von PKH auch noch vom Staat untersützt wird ist das sicheres Geld für ihn. Auch sollte bei solchen Auffälligkeiten die PKH gewährung aufgehoben weden können und diesem Elternteil die vollen Kosten, auch rückwirkend, auferlegt werden. Dadurch würden Millionen € gespart und dieser Elternteil würde es sich mehrmals überlegen diesen Schritt zu wagen. Auch wäre der Kindesentzug (Umgangsboykott) nicht mehr so einfach und Anwälte würden denen abraten diesen Schritt zu wagen, da dadurch ihr Honorar betroffen sein könnte wenn die PKH aberkannt wird und sie sich selber darum kümmern müssten das Geld von der Mandantschaft einzutreiben !!!

Zum Wohl unserer Kinder
mit freundlichem Gruß


14.07.2008
Antwort von
Brigitte Zypries

Bild: Brigitte Zypries

Sehr geehrter Herr Hö,

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind die berufenen Berater und Vertreter ihres Mandanten. Es ist deren berufsständische Pflicht, die Interessen ihres Mandanten zu vertreten, und zwar auch dann, wenn es sich nachteilig für die Gegenseite oder für Dritte auswirkt. Selbstverständlich ist der Rechtsanwalt dabei an Gesetz und Recht gebunden. So dürfen sich Anwälte zum Beispiel nicht unsachlich verhalten. Insbesondere ist es dem Anwalt verboten, wider besseres Wissen in einem Gerichtsverfahren unwahre Tatsachen vorzutragen, um die Interessen des eigenen Mandanten am Umgang mit einem Kind zu verwirklichen.

Ein anderes Thema ist die Frage der Gewährung von Prozesskostenhilfe. Sofern dem Antragsgegner für die Geltendmachung seiner Rechte die notwendigen finanziellen Mittel fehlen, kann er Prozesskostenhilfe beantragen. Prozesskostenhilfe erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nur zum Teil aufbringen kann. Dabei muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aber auch hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und nicht mutwillig erscheinen. Unter bestimmten, gesetzlich genau geregelten Voraussetzungen kann das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wieder aufheben – beispielsweise dann, wenn es von der Antrag stellenden Partei getäuscht worden ist.

Sie sehen also: Sowohl das anwaltliche Berufsrecht als auch das Recht der Prozesskostenhilfe stellen sicher, dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Aufgaben auch in familiengerichtlichen Verfahren sachgerecht wahrnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries

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Brief an die Bundeskanzlerin

from Heinz on 04/22/2009 05:42 PM


Brief an die Bundeskanzlerin

Reply Edited on 04/22/2009 05:46 PM.

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Straßburg : Vater bekommt RECHT

from Heinz on 04/19/2009 10:45 AM

Anliegender Artikel vom 21.03.2009 erschien im Westfälischen Volksblatt (Westfalen-Blatt) auf S.5:


GERICHT VERURTEILT DEUTSCHLAND

EU-Richter sprechen Familie Schadensersatz wegen langer Prozessdauer zu


Von Christian Althoff


Foto: Familienrechtsexperte Ingo Alberti aus Delbrück


D e l b r ü c k (WB). Wegen der extrem langen Dauer eines Familiengerichtsverfahrens muss die Bundesrepublik Deutschland an den Vater und die Großeltern eines Kindes 7500 Euro Schmerzengeld und Schadensersatz zahlen.

Dieses Urteil hat der Rechtsanwalt Ingo Alberti aus Delbrück vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erstritten. „Es ist seit wenigen Tagen rechtskräftig“ sagte der Fachanwalt für Familienrecht am Freitag.

Hauptkläger (39) ist der Vater eines Jungen, der 1995 nichtehelich zur Welt gekommen war. Weil die Mutter ganztags berufstätig war, hatten die Großeltern väterlicherseits das Kind in den ersten drei Lebensjahren überwiegend betreut. 1998 zerbrach de Beziehung der Eltern, seitdem lebt der Junge bei seiner Mutter, die inzwischen in Güstrow wohnt. „Anfangs hatte die Frau noch zugestimmt, dass Vater und Großeltern den Jungen ab und zu sehen. Doch seit 1999 sind die Parteien heillos zerstritten“, erklärt Ingo Alberti.

Vor zehn Jahren stellte der Vater deshalb den Antrag bei Gericht, den Umgang mit dem Kind zu regeln, vor acht Jahren wandten sich auch die Goßeltern mit einem solchen Ansinnen an das Gericht. „Seitdem hat es insgesamt etwa 50 Gerichtstermine bis zum Oberlandesgericht gegeben“, sagt Ingo Alberti. Zwar hätten die Gerichte dem Vater du dem Großeltern immer wieder den Umgang mit dem Jungen erlaubt, doch habe die Mutter diese Entscheidungen unterlaufen. „Man kann zusammenfassend sagen, dass Vater und Großeltern den Jungen in den vergangenen zehn Jahren so gut nicht zu Gesicht bekommen haben. „Wohl auch, weil die Gerichte der Mutter nie ein Zwangsgeld angedroht haben“, meint der Anwalt., der den Fall erst übernommen hatte, als es um die Klage zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging. Der aktuelle Stand in der Familiensache sieht so aus, dass den Großeltern der Umgang mit dem Jungen untersagt ist („wegen des zerrütteten Verhältnisses zur Kindesmutter“) und der Vater seinen Sohn zwar sehen darf, ihn aber nicht zu sehen bekommt.

In der Sache selbst hatte der Gerichtshof nichts zu entscheiden, weil ausschließlich deutsche Gerichte zuständig sind. In der langen Prozessdauer sahen die Straßburger Richter jedoch einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Bei der Festlegung der Entschädigung haben sie Abzüge gemacht, denn Vater und Großeltern hatten in der Hoffnung auf eine gütliche Einigung zwischendurch Klagen zurückgenommen und damit das verfahren ebenfalls in die Länge gezogen. „Mit dem Urteil hat der Gerichtshof zum elften Mal eine Menschenrechtsverletzung durch deutsche Gerichte in einer Familiensache festgestellt“, sagt Ingo Alberti.

Der Junge, um den es geht, ist am Freitag 14 Jahre alt geworden. Die Großeltern haben einem Klassenkameraden 50 Euro und eine Geburtstagskarte für ihren Enkel mitgegeben: „Sie leiden fürchterlich. Wie der Vater, der inzwischen so krank ist, dass er nicht zur Urteilsverkündung nach Straßburg kommen konnte.“

Az.: Beschwerde 44036/02

_________________
Rechtsanwalt Ingo Alberti
von-Galen-Str. 13
33129 Delbrück
Mobil 0178 7987802
Internet-Fax 012120 228074 (12 ct/min)
[email protected]

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Diese Meldung verbreitete die Deutsche Presseagentur

from Heinz on 04/17/2009 03:39 PM

PRESSE

Diese Meldung verbreitete die Deutsche Presseagentur (dpa) an die Medien:


Warnung vor Traumatisierung von Scheidungskindern

Frankfurt/Main (dpa) - Psychiater und Therapeuten haben vor einer zunehmenden Traumatisierung von Scheidungskindern gewarnt, die von einem Elternteil dem anderen bewusst entfremdet werden. Der langfristige Kontaktabbruch zwischen Eltern, Kindern, Großeltern und Geschwistern führe in immer mehr Scheidungsfamilien zu "leidvoller Entfremdung", so Psychiater Wilfried von Boch-Galhau.

Dies sagte der Experte am 18. Oktober in Frankfurt bei einer Tagung zum Elternentfremdungssyndrom, kurz PAS, dem Parental Alienation Syndrome. Diese bewusste Entfremdung besteht nach Erfahrung der Psychologen nicht nur darin, dass der erziehende Elternteil das Kind dem früheren Partner räumlich entzieht und jeden Kontakt verhindert. Der Kontaktabbruch gehe häufig auch mit massiver Beeinflussung gegen den ausgegrenzten Elternteil einher. Kinder, deren zuvor geliebter Elternteil grundlos verteufelt werde, flüchteten sich dann oft in eine radikale Ablehnung des ausgestoßenen Elternteils. Die Folge eines solchen psychischen Missbrauchs sei eine Traumatisierung bis in das Erwachsenenalter, unterstrich Boch-Galhau. Die seelischen Auswirkungen seien denen von sexuellem Missbrauch vergleichbar.

Trotz des fortschrittlichen neuen Kindschaftsrechts in Deutschland fehlt es Experten zufolge hier zu Lande an wirksamen Methoden zum Umgang mit diesem Phänomen. Die rund 300 Tagungsteilnehmer aus allen am Scheidungsprozess beteiligten Berufsgruppen - darunter Familienrichter, Mediziner, Jugendamtsmitarbeiter und Verfahrenspfleger - forderten "eindeutige Konsequenzen des staatlichen Wächters zu Gunsten des Kindes". Jugendämter und Familiengerichte müssten sofort einschreiten, wenn einer der beiden Elternteile das Kind zu instrumentalisieren versuche.



Lesen Sie auch die Presseinformation:

Abschlußbericht zur internationalen Konferenz: "Das Parental Alienation Syndrome (PAS): Eine interdisziplinäre Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe"

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