Straßburg : Vater bekommt RECHT

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Heinz
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Straßburg : Vater bekommt RECHT

von Heinz am 19.04.2009 10:45

Anliegender Artikel vom 21.03.2009 erschien im Westfälischen Volksblatt (Westfalen-Blatt) auf S.5:


GERICHT VERURTEILT DEUTSCHLAND

EU-Richter sprechen Familie Schadensersatz wegen langer Prozessdauer zu


Von Christian Althoff


Foto: Familienrechtsexperte Ingo Alberti aus Delbrück


D e l b r ü c k (WB). Wegen der extrem langen Dauer eines Familiengerichtsverfahrens muss die Bundesrepublik Deutschland an den Vater und die Großeltern eines Kindes 7500 Euro Schmerzengeld und Schadensersatz zahlen.

Dieses Urteil hat der Rechtsanwalt Ingo Alberti aus Delbrück vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erstritten. „Es ist seit wenigen Tagen rechtskräftig“ sagte der Fachanwalt für Familienrecht am Freitag.

Hauptkläger (39) ist der Vater eines Jungen, der 1995 nichtehelich zur Welt gekommen war. Weil die Mutter ganztags berufstätig war, hatten die Großeltern väterlicherseits das Kind in den ersten drei Lebensjahren überwiegend betreut. 1998 zerbrach de Beziehung der Eltern, seitdem lebt der Junge bei seiner Mutter, die inzwischen in Güstrow wohnt. „Anfangs hatte die Frau noch zugestimmt, dass Vater und Großeltern den Jungen ab und zu sehen. Doch seit 1999 sind die Parteien heillos zerstritten“, erklärt Ingo Alberti.

Vor zehn Jahren stellte der Vater deshalb den Antrag bei Gericht, den Umgang mit dem Kind zu regeln, vor acht Jahren wandten sich auch die Goßeltern mit einem solchen Ansinnen an das Gericht. „Seitdem hat es insgesamt etwa 50 Gerichtstermine bis zum Oberlandesgericht gegeben“, sagt Ingo Alberti. Zwar hätten die Gerichte dem Vater du dem Großeltern immer wieder den Umgang mit dem Jungen erlaubt, doch habe die Mutter diese Entscheidungen unterlaufen. „Man kann zusammenfassend sagen, dass Vater und Großeltern den Jungen in den vergangenen zehn Jahren so gut nicht zu Gesicht bekommen haben. „Wohl auch, weil die Gerichte der Mutter nie ein Zwangsgeld angedroht haben“, meint der Anwalt., der den Fall erst übernommen hatte, als es um die Klage zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ging. Der aktuelle Stand in der Familiensache sieht so aus, dass den Großeltern der Umgang mit dem Jungen untersagt ist („wegen des zerrütteten Verhältnisses zur Kindesmutter“) und der Vater seinen Sohn zwar sehen darf, ihn aber nicht zu sehen bekommt.

In der Sache selbst hatte der Gerichtshof nichts zu entscheiden, weil ausschließlich deutsche Gerichte zuständig sind. In der langen Prozessdauer sahen die Straßburger Richter jedoch einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Bei der Festlegung der Entschädigung haben sie Abzüge gemacht, denn Vater und Großeltern hatten in der Hoffnung auf eine gütliche Einigung zwischendurch Klagen zurückgenommen und damit das verfahren ebenfalls in die Länge gezogen. „Mit dem Urteil hat der Gerichtshof zum elften Mal eine Menschenrechtsverletzung durch deutsche Gerichte in einer Familiensache festgestellt“, sagt Ingo Alberti.

Der Junge, um den es geht, ist am Freitag 14 Jahre alt geworden. Die Großeltern haben einem Klassenkameraden 50 Euro und eine Geburtstagskarte für ihren Enkel mitgegeben: „Sie leiden fürchterlich. Wie der Vater, der inzwischen so krank ist, dass er nicht zur Urteilsverkündung nach Straßburg kommen konnte.“

Az.: Beschwerde 44036/02

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