Unterhaltspflicht für eigene Kinder
Karlsruhe (dpa) - Wer kein Einkommen hat, braucht keinen Unterhalt zu zahlen. Ob jemand den vollen Satz zahlen muss, hängt aber auch vom theoretisch möglichen Verdienst ab. Das höchste Gericht sprach sich für eine Prüfung von Fall zu Fall aus.
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Bei Unterhaltspflicht muss individuell geprüft werdenvon Heinz am 07.07.2012 10:42 |
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07.07.2012 10:42 von Heinz » |