Versuchte Tötung?

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Frank
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Versuchte Tötung?

von Frank am 07.01.2014 23:11

Am 22.12.2013 wurde das Familienwohl-Fahrzeug an der Adresse Hochheider Str. 42, 47228 Duisburg abgestellt und mit Weihnachtsbotschaften für die drei Töchter versehen.

Am 23.12.2013 wurde Frau Tanja Engelen, Mutter der drei Töchter von Zeugen dabei beobachtet, wie sie die Scheiben des Familiewnwohl-Mobils mit Farbe beschmierte, um die dahinterklebenden Grußbotschaften samt Foto des Vaters zu verdecken.

Weiter wird sie verdächtigt, auch die Plakate, welche aussen am Fahrzeug angebracht waren, entfernt zu haben.

Die verständigte Polizei nahm einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung und Diebstahl auf.

Es erfolgten mehrfache Aufforderungen, das Vereinseigentum uin Form der  Plakatei  dem Verein auszukehren - vergeblich.

Für den 27.12.2013 wurde sodann eine Frist zur Herausgabe des Eigentums und Reinigung des Fahrzeugs gesetzt - vergeblich.

Am 27.12.2013 konnte ein Großteil der Farbe in einer geeigneten Waschanlage entfernt werden. Für die Entfernung der Reste wurde ein Kostenvorschlag in Auftrag gegeben.

In dieser Zeit verblieb der Golf des Unterzeichners an der Wohnadresse der, gem. Zeugenaussage Verursacherin der Sachbeschädigung, Tanja Manuela Engelen. Und zwar im Bereich der Kastanie mit der Fahrerseite zur unbewohnten Seite Richtung Felder.

Am 05.01.2014  stellten sich am Auto vorne links Schleif- und Reibgeräusche ein.

Am 07.01.2014 stellte sich bei der Vorführung bei einer Werkstatt heraus, dass alle 4 Radbolzen des linken vorderen Rades lose waren und das Rad bereits etliche Zentimeter auf der Radnarbe wackelte.

Nach mittlerweile zurückgelegten 20.000 Kilometern mit dem Auto, ohne das etwas an den Rädern geschraubt wurde, ein ZUFALL oder ein gezielter MORDANSCHLAG ??

vgl.  §§  23, 211 und 315b StGB

Sofern auch in Zukunft die Möglichkeit besteht, wird wweiter berichtet. 

Frau Engelen legte im Sorgerechtsverfahren zum AZ 55 F 41/09 die Bescheinigung der Alexianer Bürgerhaus Hütte GmbH über bindungstraumatische Erlebnise in eigener Biographie vor - die einzigen psychiatrischen Erkrankungen bei der laut Gerichtsbeschluss alleine sorgeberechtigten Mutter?

Oder sollte / müsste hier ggf. die Schuldfähigkeit gem §§ 20, 21 StGB der Mutter mit Bindungstrauma überprüft werden?

Im Fall eines positiven Ergebnisses könnte den drei bereits körperverletzten Kindern auch der Kontakt zum Vater wieder geboten werden! 

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