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Heinz
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Bankrotterklärung der Gerichtspsychologie November 2012

von Heinz am 02.12.2012 14:47

Dieses Schreiben erhielt ich vor einigen Tagen!! Nach drei Gutachten wird nun endlich erkannt, dass das Kind von der Mutter psychisch krank gemacht wurde.
Durch dieses Handeln hat sie sich jegliche erzieherische Eignung abgesprochen!
Mir wird angelastet, dass ich den Fall öffentlich gemacht habe. Anders haben Väter wie ich aber gar keine Chance auf Beachtung. Keiner der einem Kind dies an tut sollte ungestraft davon kommen! Eltern die keine Bindungstolleranz haben, dürfen keine Kinder erziehen!
Mein Sohn war seit über fünf Jahren nicht mehr bei mir! Richter wurden belogen und immer nur auf Zeitgewinn gespielt.
Auf den nächten Beschluss bin ich sehr gespannt.
Wenn eione Mutter nicht will, dann kann man eben nichts machen, so wurde mir vom Jugendamt gesagt!

img010.jpg

Antworten Zuletzt bearbeitet am 18.12.2012 14:57.

Heinz
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ARD Panorama 08.11.2012 Sendung Jugendamt

von Heinz am 09.11.2012 13:49

Hier wird wieder einmal das Versagen eines Jugendamtes aufgezeigt.

Hier geht es zum  Beitrag

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Heinz
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Entsorgter Vater berichtet - SWR Landesschau

von Heinz am 26.10.2012 18:08

Ein Vater erzählt seine Geschichte.
Er wird sogar von dem Tot seines Sohnes nicht informiert.

Hier der Filmbeitrag

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Heinz
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Gerichtlich angeordnet! Und Du besuchst jetzt Deinen Vater!

von Heinz am 26.10.2012 13:11

Das Familiengericht hatte angeordnet, dass die Mutter das Kind am 28. Mai 2012 dem Umgangspfleger übergibt, damit dieser den Umgang des Kindes mit seinem Vater ermöglicht.

--- Alles hier Nachzulesen

Dazu kam es nicht. Der Umgangspfleger hat unwidersprochen vorgetragen, dass das Kind an dem angeordneten Termin nicht dazu bewegt werden konnte, ihn zum Zwecke des Umgangs zu begleiten.

Das Familiengericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld gegen die Mutter. Deren Beschwerde hiergegen war erfolglos.

Das OLG Saarbrücken geht nämlich davon aus, dass die Weigerung des Kindes auf einem schuldhaften Fehlverhalten der Mutter beruht.

Denn nach § 1684 Abs. 2 BGB sind die Eltern zu wechselseitig loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet. Dem betreuenden Elternteil obliegt es deswegen, auf das Kind erzieherisch dahin einzuwirken, dass psychische Widerstände des Kindes gegen den Umgang mit dem anderen Elternteil abgebaut werden und das Kind eine positive Einstellung dazu gewinnt. Der Obhutselternteil hat Kontakte zum anderen Elternteil nicht nur zuzulassen, sondern positiv zu fördern, um dem Kind mögliche Loyalitätskonflikte zu ersparen. Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet. Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zu zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen.

Dass die Antragsgegnerin es nicht zu vertreten hat, dass die angeordneten Umgangskontakte unterbleiben mussten, lässt sich nicht feststellen, denn es fehlt jeglicher nachvollziehbare Sachvortrag hierzu. Dem Vorbringen der Antragsgegnerin lässt sich auch nicht ansatzweise entnehmen, mit welchen erzieherischen Mitteln sie konkret auf das Kind eingewirkt haben will, um es zum Umgang mit dem Antragsteller zu veranlassen. Stattdessen liegt die Auffassung des Familiengerichts nahe, dass die Antragsgegnerin auch in Ansehung des Beschlusses vom 15. Mai 2012 nicht annähernd mit dem gebotenen Nachdruck Einfluss auf die Haltung des Kindes hierzu genommen hat, denn anders lässt sich vernünftigerweise nicht erklären, warum ein Kind im Alter von S. [leider in der Entscheidung nicht mitgeteilt] sich derart hartnäckig gegen Anordnungen, die ihm gegenüber auch von der Antragsgegnerin unmissverständlich hätten ausgesprochen werden müssen, zur Wehr setzt.

OLG Saarbrücken v. 08.10.12 - 6 WF 381/12

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ARD Beitrag: Das Kind bekommst du nicht! Wenn Kinder zur Waffe werden.

von Heinz am 23.10.2012 10:05

Sendung zu entfremdeten Eltern mit Familienrichter A.D. Jürgen Rudolph

Etwa eine Million Kinder in Deutschland haben keinen Umgang mit ihren Vätern oder Müttern, weil der andere Elternteil dies nicht zulässt. Dabei handelt es sich zu 6 % um Männer.  Die Kinder werden krank gemacht. Meistens sind sie ihr Leben lang traumatisiert und zu keiner Beziehung fähig. Es wird Zeit, dass sich extra geschulte Familienrichter mit diesen Eltern mal auf §§ Ebene unterhalten und auch Sanktionen gegen Eltern verhängen, wenn diese ihr Tun nicht einstellen. Sie wollen den damaligen Partner treffen, treffen aber das Kind! Dieses wird zerstört.

Hier geht es zum Beitrag


Antworten Zuletzt bearbeitet am 23.10.2012 10:23.

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Kinder können sich gegen Manipulation nicht wehren

von Heinz am 14.10.2012 18:21

Kinder zu manipulieren ist ein Verbrechen am Kind.
"Warum habt ihr das nicht anders hinbekommen? Warum hast du nicht gemerkt, wie sehr ich gelitten habe? Warum hast du dich nicht mehr darum gekümmert, mich zu sehen?" Fragen, die vielen Scheidungs- oder Trennungskindern durch den Kopf gehen.
Hier geht es zum Beitrag der ARD



Hier der Link zu You Tube . Hier wird nicht zensiert wie bei der Sendung.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 16.10.2012 18:31.

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Immer mehr Kinder leben im Heim

von Heinz am 26.09.2012 13:40

Es sind alarmieren Zahlen, die das statistische Bundesamt veröffentlicht: Mehr als 65.000 junge Menschen leben in Heimen oder betreuten Wohnungen - wegen Gefahren für ihr Wohlergehen, die im eigentlichen Zuhause drohen. So hoch war die Zahl noch nie.

Leider ist dies wohl der einzig richtige Weg, wenn ein Elternteil das Kind dem anderen Elternteil das Kind so weit entfremdet hat, dass es den umgangsberechtigten Elternteil total ablehnt. Das Jugendamt schaut so lange zu, bis nichts mehr zu machen ist. Wer einem Kind dieses an tut ist ein Verbrecher und gehört vor Gericht gestellt. Dann würden es viele dieser Elternteile, zum Wohl des Kindes, unterlassen weil sie die Strafe fürchten. Leider ist es bei uns noch nicht so weit. Die Misshandlung von Schtzbefohlenen geht weiter.

Hier geht es zum Artikel

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Kindeswohlgefährdung nach § 1666 Abs. 1 BGB

von Heinz am 13.09.2012 13:40

Hier geht es zum Handbuch über Kindeswohgefährdung

Antworten Zuletzt bearbeitet am 13.09.2012 13:41.

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Karin Jäckel Forum für Groß und Klein

von Heinz am 12.09.2012 12:23

Sie hat viele Bücher zu unserem Thema geschrieben.
Hier geht es zu ihrem Forum

Antworten Zuletzt bearbeitet am 12.09.2012 12:24.

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Neue Petition gegen PASende Elternteile 2012

von Heinz am 05.09.2012 17:53

Neue Petition gegen PAS

Antworten Zuletzt bearbeitet am 05.09.2012 21:57.
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