PAS Studie 2011 Teil 2

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Heinz
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PAS Studie 2011 Teil 2

von Heinz am 24.09.2011 11:58

Dieser Bericht der Kinder, der von der JWF als „die kindliche Wahrheit“ beschrieben wurde, der absolut Folge zu leisten ist, zeigt eigentlich alle klassischen Symptome einer elterlichen Entfremdung in einer schweren Ausprägungsform.
· Wiederholte Zurückweisung und Verunglimpfung des Vaters bei gutem Verhältnis vor der Trennung: Es wird jede Form es Kontaktes abgelehnt. Der Krankenhausaufenthalt wird den Kindern als „geschlossene Anstalt“ erklärt.
· Irrationale und absurde Rechtfertigungen: Die Post von der jetzigen Ehefrau des Vaters wurde als „Überhäufung mit Post“ dargelegt. Es handelte sich um 3 Ansichtskarten aus dem Urlaub von beiden in einem Zeitraum von einem Jahr.
· Fehlen von Ambivalenz: Für die Kinder ist völlig klar, dass die Mutter niemals etwas gegen die Besuche haben würde. Auch jahrelange glückliche Erfahrungen mit dem Vater wurden ignoriert. Es gab viele gemeinsame Ausflüge, die die Kinder völlig negieren. Dieses Schwarz – Weiß denken ist klassisch für PAS.
· Parteinahme für die Mutter: Die Mütter würde niemals wollen, dass sie nicht zum Vater gehen.
· Abwesenheit von Schuldgefühlen: Auf die Frage der Richterin einer Besuchs-begleitung, lehnen die Kinder mit dem Hinweis ab, er will uns unter Aufsicht gar nicht sehen.
· Der Ausdruck des eigenen Willens: „Ich kann Entscheidungen treffen und ich will meinen Vater nicht sehen“. Der schützt den entfremdenden Elternteil

Auch 10 Jahre nach diesem Bericht besteht trotz größter Mühe des Vaters kein Kontakt zu den mittlerweile erwachsenen Kindern. Sowohl die Jugendwohlfahrt, die vom Land bestellte Psychologin, als auch die Richterin haben die entfremdende Kindesmutter belohnt, indem sie bei der völligen Ausgrenzung und Verunglimpfung des Vaters unterstützt wurde. Diese Kinder zeigen bis heute kein Interesse an ihrem Vater, mit Ausnahme der Einforderung des Unterhaltes trotz mangelnder schulischer Leistungen. Sie empfinden keinerlei Mitleid mit dem mittlerweile schwer kranken Mann, ihre allgemeine soziale Kompetenz und Lebenstüchtigkeit ist eher als gering einzuschätzen. Dieser Fall zeigt eine schwere Ausprägung einer PAS Symptomatik, die das damalige Justiz- Jugendwohlfahrtsystem zum Nachteil der Kinder und des Vaters unterstützt hat.
Die Tochter B. reagiert aggressiv auf wiederholte Bitten der Ehefrau des schwer kranken Vaters auf Kontakt mit dem mittlerweile geborenen Enkelkind. Eine Annäherung mit der völlig negativ gegen den Vater indoktrinierten Tochter scheint auch trotz ihres Alters von 22 Jahren ausgeschlossen.
Dieses Beispiel zeigt, dass PAS kein ausschließlich familiäres Problem ist, es betrifft eine ganze Gesellschaft, wenn sich die Fürsorgepflicht im Alter der Eltern umkehrt und Kinder sich nicht für einen Teil ihrer Eltern verantwortlich fühlen.
Der Sohn M. zeigt sich völlig ohne Empathie gegenüber der schweren Erkrankung seines Vaters, sein einziges Bestreben ist, das rechtzeitige Eintreffen der monatlichen Unterhaltszahlungen. Er richtete die schriftliche Aufforderung zur Zahlung an die Ehefrau des Vaters, weil er davon ausgehen musste, dass der Vater aufgrund seiner schweren Erkrankung nicht mehr geschäftsfähig ist. Während der Vater unterhaltspflichtig blieb (trotz ausbleibender schulischer Leistungen), waren die erwachsenen Kinder für die einjährige Pflegebedürftigkeit des Vaters nicht zuständig.



Fallbeispiel2: Bericht der JWF S.
„Es wurde am (....) ein Hausbesuch bei Fr. E. und ihren Töchtern durchgeführt. Keine der vier Töchter möchte den Vater besuchen. Die drei Älteren begleiten abwechselnd M. zu den vorgeschriebenen Besuchskontakten, damit sie nicht alleine mit ihrem Vater zusammen sein muss. M. berichtete, dass ihr Vater bei den Besuchskontakten nicht auf ihre Wünsche und Bedürfnisse eingeht. So mussten sie und ihre Schwester mit ihm in ein Gasthaus gehen, in das sie nicht wollten. Beim Radfahren ist Herr E. vorausgefahren und hat nicht geschaut, ob seine Töchter (11, 17, 18 und 22 Jahre) hinterherkommen. Der Kindesvater scheint es nicht oder nur schwer zu schaffen, sich in seine Kinder zu versetzen und empathisch zu handeln. Durch die in der Vergangenheit stattgefundenen Vorfälle (Betretungen des Hauses ohne Anmeldung, Herumschleichen im Garten) ist das Vertrauen aller Töchter in den Kindesvater stark gestört.“
Auch in diesem Fall treffen die geschilderten Symptome zu:
· Übernahme „geborgter Szenarien“, das „um das Haus schleichen und Betreten des Hauses“ ist die subjektive Wahrnehmung der KM. Das Aufhalten des Kindesvaters in unmittelbarer Umgebung des Hauses lässt sich nicht vermeiden, weil die an das Grundstück der Kindesmutter angrenzende Firma des Vaters den Lebensunterhalt der Kinder sichert.
· Irrationale und absurde Rechtfertigungen für die ablehnende Haltung, ohne konkrete Angaben machen zu können. Hr. E. ist mit dem Fahrrad 50 Meter vorausgefahren. Die Anschuldigung dass 3 erwachsene junge Frauen und eine 11 Jährige das 50 Meter Vorausfahren des Vaters als unzumutbar empfinden, ist absurd. Wesentlich tragischer ist aber die Einstellung des Sozialarbeiters, der diese absurde Anschuldigung als geringes Empathievermögen des Vaters einstuft und diese Einstufung auch als Empfehlung bei der Umgangszumessung an das Gericht weiterleitet.
· Unbegründete Zurückweisung: Vor der Trennung mit der Kindesmutter (betreuender Elternteil) bestand eine herzliche Beziehung zu den Kindern.
· Fehlen von Ambivalenz: Die Kinder ergreifen für die Mutter Partei: M. und ihre Schwestern versicherten dem Vater bei einem der Besuchskontakte, dass sie ohnehin nur kommen würden, damit die Mutter „keine Strafe bezahlen“ müsste. Das war die Reaktion auf die Besuchsrechtsverhandlung der zuständigen Familienrichterin, die trotz Ablehnung der Kinder gegenüber dem Vater einen regelmäßigen Besuchskontakt aussprach und der Mutter auch Sanktionen androhte, sollte sie M. nicht zum Vater lassen.
· Reflexartige Unterstützung des entfremdenden Elternteils: Die Kindesmutter hat 2 Monate lang nur Palatschinken gekocht, um den Kindern klar zu machen, dass der Vater keinen Unterhalt bezahlt. Selbst Bankauszüge konnten die erwachsenen Kinder nicht vom Gegenteil überzeugen. Dieses Fallbeispiel zeigt eine mäßige Ausprägung der PAS Symptome, die ohne entsprechende Intervention aber zu einer massiven Ausprägung werden können, die dann wahrscheinlich zu einem völligen Kontaktabbruch führen.

Nach 2 Jahren hat es die 18 jährige Tochter C. geschafft, sich der massiven Beeinflussung durch die Mutter zu entziehen. Sie trifft sich heimlich mit ihrem Vater, weil (wie sie ihrem Vater erzählt) sie nicht den Zorn der Mutter auf sich ziehen möchte, wenn diese erfährt, dass sie freiwillig den Kontakt zum Vater aufrecht hält.
Die anderen 3 Töchter (19, 22, und 12) verweigern ihrem Vater zunehmend den Kontakt. Die 22 jährige Tochter A. meinte sogar zu ihrem Vater: „Sollte ich dich zufällig auf der anderen Straßenseite sehen, würde ich dich nicht grüßen, weil du unsympathisch bist“. A. hat bis vor kurzem mit ihrem Vater gemeinsam viele Schitouren unternommen - bei der Trennung der Eltern war sie 20 Jahre alt. PAS macht auch vor erwachsenen Kindern nicht halt. Solange eine Gesellschaft nicht hinterfragt, wer Opfer und wer Täter ist, ist die Entfremdung der Kinder ein gesellschaftlich akzeptierter schwerer Missbrauch, der Menschen zerstört.
Vater A. hat den Kontakt zu seinen 3 Töchtern verloren, obwohl sie nur 50 Meter von ihm entfernt wohnen. Die Kinder haben ihren Vater verloren und sie bemerken es nicht einmal. Denn PAS lässt alle glauben, dass der Kontaktabbruch der Kinder zum Vater freiwillig und begründet ist.



Fallbeispiel 3: JWF S.
„Die Mutter sorgte sich, wenn S. beim Abholen durch den Vater Reaktionen wie Weinen und Verweigerungstendenzen zeigte. Sie habe dann große Probleme, die Tochter dem Vater mitzugeben“. (.....) „Und während der Besuche beim Vater wünscht sie sich von diesem mehr Flexibilität, wenn sie dann doch lieber zur Mama nach Hause möchte.“ (....) „Ich fragte sie weshalb sie manchmal weint, wenn der Papa sie holt. Sie sagt, dass sie dies tut, weil sie bei der Mama bleiben will. Sie berichtet auch, dass dem Papa dies nicht gefällt. Einmal da habe sie sich an der Mama fest gehalten und der Papa habe dann mit der Mama geschimpft und behauptet, dass diese sie festhalte.“ (....). „Sie bestätigt, dass sie, wenn sie zum Vater geht, gerne bei ihm ist und diesen lieb hat. Hauptsächlich möchte sie aber bei der Mama sein“.

Dem Vater wurde die „gemeinsame Obsorge“ aberkannt und die bis dahin relativ häufigen Besuchskontakte zu ihm wurden reduziert, weil das Kind zur „Ruhe kommen muss“. Wöchentliche Kontakte zum Kindesvater sind dem Kind nach dieser Darstellung „zu viel“. Während das Kind eine regelmäßige (von der JWF empfohlene) Psychotherapie machen muss, haben die Kindeseltern keinerlei psychologische Betreuung. Beim 6 jährigen Mädchen zeigen sich bereits deutliche Zeichen einer beginnenden Entfremdung durch die betreuende Kindesmutter.

Die Kindesmutter redet ihrer Tochter wiederholt ein, dass sie an den Besuchstagen bei Problemen zu ihr kommen soll, weil der Papa nicht gut auf sie aufpassen kann. Der gemeinsame Urlaub in Kroatien von Vater und Tochter wurde zum Fiasko, weil das Mädchen bei kleinen Problemen sofort zur Mutter wollte, was aufgrund der Entfernung nicht möglich war.
Der Antrag auf alleinige Obsorge wurde von der Kindesmutter gestellt, weil der Kindesvater nach einer kleinen Verletzung das Mädchen selber „verarztet“ hat und nicht umgehend eine Krankenhausambulanz aufgesucht hat. Auch wenn der Hausarzt dem Vater eine spontane Abheilung der kleinen Wunde bescheinigte.
Während kurz nach der Obsorgeverhandlung eine leichte Ausprägung von PAS zu erkennen war, zeichnen sich durch die gesetzlich angeordnete Minderung der Besuchskontakte zum Vater zunehmende Entfremdungstendenzen ab.
Ein halbes Jahr später zeigen sich deshalb auch im Fall der 6 jährigen S. deutliche PAS Ausprägungen. Die enge Bindung, die einst zwischen Vater und Tochter vorhanden war, verliert sich zunehmend. Der verfahrensführende Richter versteckt sich hinter Gesetzen, die es ihm nicht möglich machen, gegen die Mutter vorzugehen. Obwohl der Leiter des Jugendamtes durchaus gesprächsbereit ist, passiert letztendlich nichts um die fatale Entwicklung zu stoppen. Die Tochter S. hat keine Möglichkeit sich zu wehren, die Kindesmutter sieht in ihrer Verletzung nicht, was sie ihrer Tochter antut und der Vater muss hilflos zusehen, wie sich seine Tochter täglich weiter von ihm entfernt.
18 Monate später ist die Bindung zwischen Vater und Tochter verloren gegangen, die Mutter vereitelt immer häufiger die Kontakte zum Vater und das ohne Konsequenzen. Der Vater ist mittlerweile schwer psychisch angeschlagen und nicht mehr arbeitsfähig.

Warum lassen die verantwortlichen Behörden, die zum Wohl des Kindes eingesetzt werden, zu, dass eine 6 jährige eine Psychotherapie machen muss, während die erziehungsberechtigte Mutter keinerlei psychologische Betreuung nachzuweisen braucht, obwohl sie die offensichtlich brauchen würde?
Eine Gesellschaft, die die Symptome und nicht die Ursache bekämpft, wird auf Dauer nicht überleben!


Die Geschichte der M. (PAS im Erwachsenenalter)
R. durfte seine 3 jährige Tochter M. nach der Trennung nur mehr einmal pro Woche einen Tag sehen, obwohl das Gericht ein Wochenende mit Übernachtung festgelegt hatte. Für die Mutter hatte dieser Boykott keine Konsequenzen. Nach 3 Jahren gab der Vater aufgrund ständiger Probleme mit dem Besuchsrecht endgültig auf. Er sah seine Tochter 16 Jahre nicht mehr. Er versuchte wiederholt Briefkontakt mit seiner Tochter, sie antwortete ihm nie. Als sie eine Lehrstelle hatte, versuchte er sie dort zu kontaktieren, die Mutter vereitelte auch diesen Kontakt, weil sie der Chefin von M. untersagt, den Lehrling ans Telefon zu holen.
Als die Tochter M. 22 Jahre war, versuchte der Vater über eine neutrale Person den Kontakt zu seiner Tochter herzustellen. Der Kontakt zu M. gelang, es kam zu einem angenehmen Briefkontakt. Als M. jedoch erfuhr, dass der Vater den „Auftrag“ gegeben hatte, mit ihr zu reden, versuchte sie den Vater „schlecht zu reden“: Er wäre nie für sie da gewesen, er hätte sie wegen einer anderen Frau verlassen, er hätte ihr Geld mitgenommen,(...)„. Als die Kontaktperson versuchte das Bild des Vaters in das richtige Licht zu rücken, eskalierte die Situation vollkommen. M. drohte der Kontaktperson mit Klage wegen Belästigung.
Typisch für PAS ist auch, dass nicht nur der Elternteil abgelehnt wird, sondern auch Freunde, Großeltern und Personen, die dem abgelehnten Elternteil nahe stehen. Während M. zuerst sehr kooperativ mit einer angeblichen Briefbekanntschaft einen Kontakt aufrecht erhielt, veränderte sich die Haltung ganz massiv, als sie merkte, dass sich diese von ihrem negativen Vaterbild nicht beeinflussen ließ. Die Kontaktperson hielt ein positives Bild vom Vater aufrecht, deshalb kippte die positive Zuwendung sehr schnell in eine massive Ablehnung bis hin zur Klagedrohung. Verändert hatte sich nur die Tatsache, dass M.´s negatives Vaterbild nicht mehr aufrecht zu erhalten war. Ihr bisheriges Weltbild brach zusammen. Also hat sie die Kontaktperson, die ihrem Vater freundschaftlich verbunden war, verachtet, damit sie ihr negatives Weltbild nicht verändern musste.
9. Zusammenfassung

Bei den vielen Gesprächen, die ich geführt habe, habe ich mehr als 100 Väter und 2 Mütter kennengelernt, die mehr oder weniger große Schwierigkeiten haben, den Kontakt zu ihren Kindern aufrecht zu erhalten. Ich habe viele Väter kennen gelernt, die ihre Kinder nie wieder gesehen haben und die heute psychisch und physisch schwer krank sind.
Ich habe viele Mütter kennengelernt, die es als ihr legitimes Recht betrachten, die Kinder zu besitzen und die Väter auszugrenzen. Trotzdem durfte ich auch mit vielen Frauen und Männern sprechen, die die derzeitige Entwicklung in Österreich entsetzt, obwohl sie nicht direkt betroffen sind. KindergärtnerInnen und PädagogInnen haben mir ihr Leid geklagt, weil sie aufgrund der Vielzahl von gestörten jungen Menschen kaum noch in der Lage sind, ihrem Bildungsauftrag nachzukommen. Sie verstehen die (Frauen)Politik nicht mehr.
Die Einstellung vieler MitarbeiterInnen österreichischer Jugendämter lässt mich noch immer frösteln, ebenso die Hilflosigkeit sehr vieler FamilienrichterInnen. Gleichzeitig bin ich über den sehr lukrativen Geschäftszweig des Gutachter(un)wesens entsetzt, zumal die erstellten Gutachten in den meisten Fällen an den Bedürfnissen der Kinder vorbeigehen. Denn die meisten Gutachten empfehlen, Umgangszeiten im Stundenbereich pro Monat.

Ich möchte mit einem Zitat von Otto Zsok enden: „Unsere Rechtskultur und das Rechtsbewusstsein im Bereich des Familienrechtes sind langsam am Verschwinden“ und selber noch die Frage hinzufügen:
Wer wird eines Tages unsere Altersversorgung gewährleisten, wenn die von unserer Gesellschaft geschaffenen „PAS“ Kinder aufgrund ihrer Schädigung nicht in der Lage sein werden, tragfähige Beziehungen zu führen, wozu auch gehört, generationsübergreifend Verantwortung - also unsere Versorgung - zu übernehmen?



















10. Literatur

Andersson; K. (2010) Risikofaktor Mutter. Psychische Gewalt und ihre Folgen
Bäuerle, S. Moll – Strobel, H.(2001): Eltern sägen ihr Kind entzwei. Trennungserfahrungen und Entfremdungen von einem Elternteil

Disseration Katharina Behrend (2009)

Wera Fischer: www. wera-fischer.de

Friedrich, M., H.,(2004): Die Opfer der Rosenkriege. Kinder und die Trennung ihrer Eltern

Gardner R., A.(1998): The Pariental Alienation Syndrome. A Guide für Mental Health and Legal Proffesionals.

Gardner; R.A.. (2010). Das elterliche Entfremdungssyndrom. Anregungen für gerichtliche Sorge- und Umgangsregelungen (3. Aktualisierte Auflage)

Dtsch. Ärzteblatt 2007
Gebauer, Karl; Hüther Gerald: Kinder brauchen Wurzeln (2001)
Hövel; t.G. (2003): Liebe Mama, böser Papa. Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung: Das PAS-Syndrom

Humberg; J. (2010). Scheidung ohne Tränen? Auswirkungen elterlicher Trennung auf das Sozialverhalten der Kinder

Leitner, N.B.; (2010). Diplomarbeit Universität Klagenfurt. Die Bedeutung der Vater-Kind Beziehung nach der Trennung für den Mann

http://mitglied.multimania.de/rsbn/Szenarien.htm

Moskopp, Stefanie (2006). Diplomarbeit an der Fachhochschule Koblenz;. The Parental Aliental Syndrom. Das elterliche Entfremdungssyndrom – Möglichkeiten der Intervention und kritische Reflexion

Zsok; O. (2010). Eltern-Kind-Entfremdung – und was danach?




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