Medienmitteilung am 03.08.2010
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Medienmitteilung am 03.08.2010
von Heinz am 03.08.2010 12:52Medieninformation vom 3. August 2010
Justizminister Goll begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur elterlichen Sorge
Goll: „Das Wohl des Kindes ist der entscheidende Maßstab“
Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) begrüßte die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die elterliche Sorge des Vaters für ein nichteheliches Kind nicht länger alleine von der Zustimmung der Mutter abhängig zu machen. „Es ist richtig, dass nur das Wohl des Kindes entscheidender Maßstab für die elterliche Sorge sein soll. Ein Kind braucht Vater und Mutter, ganz egal, ob sie verheiratet sind oder nicht. Beide Eltern müssen gleichermaßen Verantwortung für ihr Kind übernehmen dürfen. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind wir diesem Ziel einen großen Schritt näher gekommen“, erklärte der Minister.
Goll unterstützt zudem die in die gleiche Richtung gehenden Reformpläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. „Auch mir ist es ein Anliegen, Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Vor allem würde ich mir wünschen, dass Väter nicht erst die Hilfe von Gerichten in Anspruch nehmen müssen, um ihr Sorgerecht zum Wohl ihres Kindes ausüben zu können“, so Goll.
Nils Meppen
Pressesprecher