§ 171 STGB Erziehungspflichtverletzung

Dieser § 171 STGB soll Kinder vor einem Elterntei, oder beiden Eltern, schützen wenn diese das Kind misshandeln. Auch psychisch wie z.B. Eltern - Kind Entfremdung dazu gehört. Hier erscheinen auch Urteile Urteile dazu.

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Immer mehr Kinder leben im Heim

von Heinz am 26.09.2012 13:40
0 1970 26.09.2012 13:40
von Heinz »

Haftstrafen vom BGH bestätigt 04.08.2010

von Heinz am 27.11.2011 19:37
0 1840 27.11.2011 19:37
von Heinz »

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