Pflichten des JAs

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Heinz
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Pflichten des JAs

von Heinz am 14.01.2011 12:39

Pflicht des JAs ist, einzugreifen, bevor ein Kind in psychiatrische Behandlung bedarf,
oder straffällig geworden ist. Hinter her zu sagen, dass haben wir ihnen doch schon vor Jahren
angekündigt. Da hätten sie eingreifen müssen und keine Wetten darauf abschließen, wer Recht behält.

Hier kann man die Lebensberechtigung des JAs nachlesen:
Deutschland stimmt ab über Jugendämter


Antworten Zuletzt bearbeitet am 14.01.2011 12:46.

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