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Heinz
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Wenn Mama nicht will !

von Heinz am 23.02.2013 13:23

Es drehte sich um eine vom AG Recklinghausen angeordnete Mediation weil
ich eine Umgangsregelung in den Ferien beantragt hatte.
Weil sie hier einfach mit Boykott der Gespräche durchkam, verweigerte sie dann
den ganzen Umgang seid 01.12.2007 total. Auch hiermit kam sie bis heute
ungestraft durch.


Einladung_13092007.jpg

Absage_gemeinsame_Gespraeche_2007.jpg

Antworten Zuletzt bearbeitet am 23.02.2013 15:19.

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Flugblattaktion gegen Amtsträger !!Landgericht Siegen: Freispruch „1. Klasse“

von Heinz am 21.02.2013 12:00

Siegen – 20.02.2013 – Eine schwere Schlappe heute für die Stadt Siegen am Landgericht Siegen in dem Berufungsverfahren von Thomas Morgenschweis. Er wurde am Mittwoch Nachmittag freigesprochen.

Hier geht es zum ganzen Artikel

Antworten Zuletzt bearbeitet am 21.02.2013 12:01.

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Jugendamt-Willkür in der BRD Klage gegen alle Abgeordneten im Bundestag

von Heinz am 07.02.2013 15:54

Thema: Jugendamtlicher Kinderklau
Viola Fechner leistet schon jahrelang sehr engagiert Arbeit gegen Jugendamt-Willkür und spricht hier (11-Min-Video) zu ihrem eigenen Fall. Sie erhielt erst Akteneinsicht, nachdem ihr bereits nach mehreren Verhandlungen das Sorgerecht bereits entzogen worden war; las dann in den Akten den seitens des Jugendamtes erhobenen unglaublichen Vorwurf gegen sie und schritt zur Tat.
Aber hört bitte selbst ....

Hier geht es zun You Tube Beitrag

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Kostenloses Bootfahren für Trennungskinder

von Heinz am 26.01.2013 15:56

Hier ein kleiner Vorgeschmack auf NRW von der Wasserseite aus gesehen.
Interessenten können sich an den Skipper wenden.

Mail an:
[email protected]

Hier kann das Kind oder der Vater mal Käpten sein.
Aber wie gesagt, momentan liegt das Boot noch auf dem Trailer an Land.


Hier geht es zu der Homepage mit dem Boot

               Peter Brumann setzt sich für Kinder ein.
           Jedes Kind hat ein Recht auf beide Eltenteile.
Er hat das BVK für seine Arbeit in der Familenberatung erhalten.
              Er war lange beim Bochumer Dialog tätig.
      Er hat selber zwei Söhne die er durch PAS verloren hat.
      !!! Wer mehr erfahren möchte sollte in kennenlernen!!!

peterbrumannklein.jpg

Und das ist das Boot mit den schönen Namen Sonja

bootstaufe02.jpg

Antworten Zuletzt bearbeitet am 23.03.2013 11:48.

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Zu Deinem 13 Geburtstag vom deinem Papa lieber Philipp

von Heinz am 20.01.2013 12:44

Lieber Philipp,
heute feierst Du Deinen 13. Geburtstag. Ich hätte Dir gerne persönlich gratuliert. Aber leider kann ich es nur hier machen. Aber ich gehe davon aus das Du hier auch liest. Das Foto habe ich an Deinem 3. Geburtstag von Dir gemacht. Weist Du noch wie Du den Kuchen benannt hattest? Wenn ich heute so einen Kuchen für Dich machen würde, würde so glaube ich, die Bude abbrennen. So viele Triebwerke würde keine Torte aushalten. Oder aber die Torte müsste viel größer ausfallen.
Auch dieses Jahr habe ich Dir wieder eine Geburtstagsgeschenk gekauft. Leider habe ich keine Möglichkeit es Dir zu übergeben.
Es ist, und das darf ich ja wohl verraten, weil Du ja heute Birtday hast, unter anderem ein Trainingsanzug vom FC Bayern München und ein Fussball von den Wilden Kerlen. Habe ich hier in Dein Zimmer gelegt.
Mein lieber Sohn, ich bin Dir wegen nichts was passiert ist böse. Ehrlich nicht. Ich bin erwachsen und weis was da abgegangen ist. Du wirst es erst noch erkennen wenn Du ein wenig älter bist.
Das Du keine Angst vor mir haben musst wirst Du ja wohl schon selber erkannt haben. Du kannst Deine Geschenke jederzeit bei mir abholen. Was passiert ist können wir leider nicht mehr ändern. Aber lasse uns in der Zukunft etwas ändern. Ich vermisse die Zeit mit Dir. Alles was wir zusammen unternommen haben. Ich würde gerne dort wieder anfangen, wo wir 2007 aufhören mussten.

Dein Dich liebender und vermissender Paps
                                                                       DSC_0024a_Racketenkuchen_-_Kopie.jpgRaketenkuchen

Antworten Zuletzt bearbeitet am 19.02.2013 15:50.

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PAS - Elterliches Entfremdungssyndrom! Das zerstörte Kind

von Heinz am 12.01.2013 12:39

Die meisten PAS Kinder verlieren nicht nur den Vater. Durch die fehlende Bindungstoeranz der Mutter, und wenn es später selber die Manipulatleion an sich selber feststellt, blendet es dann von selber die Mutter, die es so massiv misshandelt hat, aus seinem Leben aus.

Hier nachzulesen.
Hier klicken

Antworten Zuletzt bearbeitet am 19.01.2013 12:40.

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Bankrotterklärung der Gerichtspsychologie November 2012

von Heinz am 02.12.2012 14:47

Dieses Schreiben erhielt ich vor einigen Tagen!! Nach drei Gutachten wird nun endlich erkannt, dass das Kind von der Mutter psychisch krank gemacht wurde.
Durch dieses Handeln hat sie sich jegliche erzieherische Eignung abgesprochen!
Mir wird angelastet, dass ich den Fall öffentlich gemacht habe. Anders haben Väter wie ich aber gar keine Chance auf Beachtung. Keiner der einem Kind dies an tut sollte ungestraft davon kommen! Eltern die keine Bindungstolleranz haben, dürfen keine Kinder erziehen!
Mein Sohn war seit über fünf Jahren nicht mehr bei mir! Richter wurden belogen und immer nur auf Zeitgewinn gespielt.
Auf den nächten Beschluss bin ich sehr gespannt.
Wenn eione Mutter nicht will, dann kann man eben nichts machen, so wurde mir vom Jugendamt gesagt!

img010.jpg

Antworten Zuletzt bearbeitet am 18.12.2012 14:57.

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ARD Panorama 08.11.2012 Sendung Jugendamt

von Heinz am 09.11.2012 13:49

Hier wird wieder einmal das Versagen eines Jugendamtes aufgezeigt.

Hier geht es zum  Beitrag

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Entsorgter Vater berichtet - SWR Landesschau

von Heinz am 26.10.2012 18:08

Ein Vater erzählt seine Geschichte.
Er wird sogar von dem Tot seines Sohnes nicht informiert.

Hier der Filmbeitrag

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Gerichtlich angeordnet! Und Du besuchst jetzt Deinen Vater!

von Heinz am 26.10.2012 13:11

Das Familiengericht hatte angeordnet, dass die Mutter das Kind am 28. Mai 2012 dem Umgangspfleger übergibt, damit dieser den Umgang des Kindes mit seinem Vater ermöglicht.

--- Alles hier Nachzulesen

Dazu kam es nicht. Der Umgangspfleger hat unwidersprochen vorgetragen, dass das Kind an dem angeordneten Termin nicht dazu bewegt werden konnte, ihn zum Zwecke des Umgangs zu begleiten.

Das Familiengericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld gegen die Mutter. Deren Beschwerde hiergegen war erfolglos.

Das OLG Saarbrücken geht nämlich davon aus, dass die Weigerung des Kindes auf einem schuldhaften Fehlverhalten der Mutter beruht.

Denn nach § 1684 Abs. 2 BGB sind die Eltern zu wechselseitig loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet. Dem betreuenden Elternteil obliegt es deswegen, auf das Kind erzieherisch dahin einzuwirken, dass psychische Widerstände des Kindes gegen den Umgang mit dem anderen Elternteil abgebaut werden und das Kind eine positive Einstellung dazu gewinnt. Der Obhutselternteil hat Kontakte zum anderen Elternteil nicht nur zuzulassen, sondern positiv zu fördern, um dem Kind mögliche Loyalitätskonflikte zu ersparen. Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet. Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zu zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen.

Dass die Antragsgegnerin es nicht zu vertreten hat, dass die angeordneten Umgangskontakte unterbleiben mussten, lässt sich nicht feststellen, denn es fehlt jeglicher nachvollziehbare Sachvortrag hierzu. Dem Vorbringen der Antragsgegnerin lässt sich auch nicht ansatzweise entnehmen, mit welchen erzieherischen Mitteln sie konkret auf das Kind eingewirkt haben will, um es zum Umgang mit dem Antragsteller zu veranlassen. Stattdessen liegt die Auffassung des Familiengerichts nahe, dass die Antragsgegnerin auch in Ansehung des Beschlusses vom 15. Mai 2012 nicht annähernd mit dem gebotenen Nachdruck Einfluss auf die Haltung des Kindes hierzu genommen hat, denn anders lässt sich vernünftigerweise nicht erklären, warum ein Kind im Alter von S. [leider in der Entscheidung nicht mitgeteilt] sich derart hartnäckig gegen Anordnungen, die ihm gegenüber auch von der Antragsgegnerin unmissverständlich hätten ausgesprochen werden müssen, zur Wehr setzt.

OLG Saarbrücken v. 08.10.12 - 6 WF 381/12

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