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Heinz
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Pflichten des JAs

von Heinz am 14.01.2011 12:39

Pflicht des JAs ist, einzugreifen, bevor ein Kind in psychiatrische Behandlung bedarf,
oder straffällig geworden ist. Hinter her zu sagen, dass haben wir ihnen doch schon vor Jahren
angekündigt. Da hätten sie eingreifen müssen und keine Wetten darauf abschließen, wer Recht behält.

Hier kann man die Lebensberechtigung des JAs nachlesen:
Deutschland stimmt ab über Jugendämter


Antworten Zuletzt bearbeitet am 14.01.2011 12:46.

Heinz
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Beschluss BVG

von Heinz am 26.12.2010 10:29

Hier der Link.

BVG Urteil 21.07.2010

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Heinz
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Kinderlied !!!????

von Heinz am 06.12.2010 10:20

Kinderrechte Rapp

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Heinz
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Video Europäischer Gerichtshof

von Heinz am 06.12.2010 09:28

Hier der Link dazu
Europäischer Gerichtshof

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Heinz
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Hier geht es zur Abstimmung

von Heinz am 04.12.2010 16:34

Umfrage zur Leistung unserer Jugendämter. Hier klicken

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Heinz
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Re: (OLG) Köln hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2010

von Heinz am 22.11.2010 11:56

Das heißt dann aber auch, dass einem Elternteil die gemeinsame Sorge nicht verwehrt werden kann, nur weil die Eltern Streiten!!!!! Das ist ein Urteil in die richtige Richtung!!!!!;-)

Heinz

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Heinz
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(OLG) Köln hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2010

von Heinz am 22.11.2010 11:52

Keine Sorgerechtsübertragung bei Zerstrittenheit der Eltern

04.11.2010


Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2010 entschieden, dass allein die Zerstrittenheit der Eltern nicht ausreicht, um eine Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil rechtfertigen zu können (Az.: 4 UF 130/10).

Der Senat hatte hier über den Antrag der Kindesmutter zu entscheiden, ihr das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Mutter und Vater lebten getrennt voneinander, dem Vater war ein Umgangsrecht eingeräumt worden. Die Kindesmutter hatte dargelegt, dass aufgrund der heillosen Zerstrittenheit der Eltern, jegliche Form der Kommunikation untereinander nicht möglich sei und damit die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge unmöglich erschiene. Konkret brachte sie unter anderem vor, dass der Vater nicht ausreichend bei der Einschulung des Kindes mitwirkte. Festgestellt hatte das Gericht jedenfalls, dass der Vater die Umgangsrechtregelung nicht mit der wünschenswerten Verlässlichkeit eingehalten hatte.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzung für eine Sorgerechtsübertragung nicht vorliegen. Grundsätzlich entspricht die gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl am besten. Daher seien Kommunikationsschwierigkeiten hinzunehmen. Die Zerstrittenheit kann nur dann zum Anlass der Aufhebung des Sorgerechts führen, wenn die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge auf Dauer nicht gewährleistet ist. Voraussetzung sei hierfür, dass ein Elternteil ein "völliges Desinteresse an der Entwicklung seiner Kinder" zeige. Da der Vater das Umgangsrecht durchaus wahrnahm, konnte ein Desinteresse nicht festgestellt werden. Faktisch seien zudem wesentliche Belange des Kindeswohls zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt gewesen.

Darüber hinaus wies der Senat darauf hin, dass, soweit eine Mitwirkung des mitsorgeberechtigten Elternteils im Einzelfall nicht erreicht werden kann, auch kurzfristig Hilfe der Familiengerichte oder des Jugendamts in Anspruch genommen werden könne.

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Heinz
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Bei gePASten Kindern!!! Eltern sollten nicht aufgeben!!!!

von Heinz am 18.11.2010 16:57

Judith Fürst schrieb:
>
> >
> > Inzwischen bin auch ich als „entfremdete Mutter“ von PAS betroffen.
> >
> > Für meinen „Fall“ habe ich die Entscheidung getroffen, meine nun mehr
> > 13-jährige Tochter nicht mit weiteren Verfahren, Anhörungen,
> > unsinnigen Tests zu quälen, sondern auf das zwischen uns gelegte
> > Urvertrauen und die Fähigkeiten des Kindes zu bauen und abzuwarten.
> >
> Hallo Judith,
>
> diesen Fehler habe ich Anfang des Jahres auch begangen und nicht um eine
> Umgangsregelung gekämpft,
sondern darauf gewartet, dass meine Kleine
> sich meldet. Obwohl ich den Verlust kaum aushalten kann, wollte ich ihr
> doch dieses Gezerre ersparen, weil ich weiß, dass sie es bei ihrer
> Mutter ausbaden muss, wenn ich "Schwierigkeiten" mache, weil ich mich um
> Umgang bemühe.
>
> Dann habe ich "Vergiss, dass es Dein Vater ist" gelesen. Darin schildern
> 4 Trennungskinder, wie sie die Trennung ihrer Eltern und den Verlust
> ihres Vaters erlebt haben. Teilweise haben die Kinder inzwischen wieder
> Kontakt zum Vater, 3 von ihnen sind inzwischen erwachsen.
>
> Übereinstimmend sagen diese Befragten, der schlimmste Moment für sie sei
> gewesen, als sie gemerkt haben, dass der andere, der entsorgte
> Elternteil aufgegeben hat, um sie zu kämpfen. Das haben sie teilweise
> erst viel später realisiert.

>
> Von dem Moment an war für mich klar, dass alles andere das kleinere Übel
> ist und ich bemühe mich jetzt wieder mit allen Mitteln darum, dass meine
> Kleine ihren Vater nicht verliert und nicht für den Rest ihres Lebens
> mit dem Gefühl, ich hätte sie aufgegeben, leben muss.
>
> Entscheiden musst Du selbst - ich würde Dir raten, den Kampf um Dein
> Kind, nein FÜR Dein Kind ganz schnell wieder aufzunehmen.
>
> Aufmunternde Grüße,
>
> Mario

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Heinz
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Stern TV Beitrag

von Heinz am 12.11.2010 14:33

Klick mal hier.

Sorgerecht der Väter

Antworten Zuletzt bearbeitet am 12.11.2010 14:34.

Heinz
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OLG Beschuss auf Umgang

von Heinz am 02.10.2010 13:00

Könnt ihr hier nachlesen:
Beschluss OLG vom 20.05.2010

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