Wieviel Zeit haben Kinder in der BRD und beim JA

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Heinz
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Wieviel Zeit haben Kinder in der BRD und beim JA

von Heinz am 16.03.2010 12:32

Setzt ein Elternteil, trotz bestehendem Umgangsrecht, den Umgang erst einmal aus, dann beginnt eine Maschienerie zu laufen, wofür die Kinder keine Zeit haben!!! Klageerhebung, Anhörung der Parteien, angeordnete Gespräche beim JA in meheren Terminen, Stellungnahme das JAs, Termin beim Gericht, dann die Einholung eines Gutachtens. Bis dieses erstellt ist vergehen dann nochmal bis zu zehn Monate, da die Gutachter überlastet sind und keine zeitnahen Termine frei haben.
Anträge bei Gerichten auf begleiteten Umgänge, um eine weiterführenden Entfremdung vorzubeugen, werden angeordnet. Diese werden aber vom betreuenden Elternteil verhindert, da sie das nicht wollen. Es wird behauptet, dass eben das Kind dies nicht wünsche.( Wenn mal vorher beim JA sich darüber beschwert hat, dass eben das Kind nie zum betreuenden Elternteil zurück wollte, konnte man sich anhören, dass " und wenn das Kind dann zehn Jahre alt ist, es eine Flasche Bier zum Frühstück haben wolle, oder nicht mehr die Schule besuchen will!!! Und was machen sie dann ??? wenn sie damit nicht fertig werden, sind sie einfach nicht erziehungsfähig!!!!!!! " Führt aber der betreuende Elterntei an, dass das Kind einfach nicht will, obwohl es erst sieben ist, bekommt man vom JA zu hören, " das Kind will sie einfach nicht sehen!! Und zwingen können wir es nicht. ") So werden Eltern, die PAS auslösen wollen, von unseren Gesetzen noch unterstützt!!!!!!! Bis Gerichte, oft durch mehrere Instanzen, dann was entscheiden, ist es für das Kind zu spät. Es ist Auffällig geworden!!!!!! In Gutachten kann stehen was zu tun ist!!!! Wenn der BE nicht will ,will er eben nicht!!!! Dann wieder das JA!!! Sehen sie, nun ist das eingetreten was ich ihnen damals ( vor sieben Jahre!!! Solange haben die schon geschlafen ) angekündigt habe!! Das ist doch auch kein Wunder!!! Bei dieser Behörde, die sich als Wahrsager betätigen!!! Diese Behörde, die keinerlei Kontrolle unterliegt, muss zum Wohle unserer Kinder dringend kontrolliert werden und bindende Fristen erhalten, damit der Umgang, auch gegen den Willen es betreuenden Elternteils, durchgeführt wird. Zum Beispiel in den Räumlichkeiten des JAs. Aber diese Zeit wollen sie sich ja nicht nehmen.

Vorbeugend hätte das JA eingreifen müssen!!!!!

Bei einem solchem Verhalten eines Elternteils sehen die Mitarbeiter des JAs noch nicht einmal eine Kindeswohlgefährdung, weil es ja ausreichend vom PASenden Elternteil betreut wird!!!

Das es gePASt wird ist nicht von Bedeutung!!!!!:evil:

Antworten Zuletzt bearbeitet am 16.03.2010 12:50.

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