Sorgerecht für Väter

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Heinz
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Sorgerecht für Väter

von Heinz am 03.08.2010 10:52

Grundsatzurteil

Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht unverheirateter Väter
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter
für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter
ein gemeinsames Sorgerecht erhalten - dies verstoße gegen das grundgesetzlich
geschützte Elternrecht,
hieß es nun.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter
beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne
Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.
Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen,
wenn das dem Kindeswohl entspricht. Die Verfassungshüter setzten damit ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 um. Es hatte gerügt, dass
das deutsche Kindschaftsrecht ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge.
Dem Straßburger Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein
gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten
können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte mit Blick auf das
Straßburger Urteil erst vor wenigen Tagen eine Gesetzesänderung zugunsten lediger Väter
angekündigt.Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen, der Vater eines
1998 nichtehelich geborenen Sohnes ist, hatte damit Erfolg. Der Vater und die Mutter des Jungen
hatten sich noch während der Schwangerschaft getrennt. Seit seiner Geburt lebt das Kind im
Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Die Mutter verweigerte eine
Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Einen dagegen gerichteten Antrag des Vaters hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen mit Blick
auf die bestehende Rechtslage zurückgewiesen. Die hiergegen beim Oberlandesgericht Hamm
eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg. Deshalb reichte der ledige Vater Verfassungsbeschwerde
ein.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 420/09)

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Heinz
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Re: Sorgerecht für Väter

von Heinz am 03.08.2010 12:14

Sorgerecht

Antworten Zuletzt bearbeitet am 03.08.2010 12:15.

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