Brief an Renate Schmidt (SPD) und deren Antwort auf das Cochemer Model und Umgangsboykott

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Heinz
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Brief an Renate Schmidt (SPD) und deren Antwort auf das Cochemer Model und Umgangsboykott

von Heinz am 08.03.2009 15:07

Sehr geehrte Frau Schmidt,

in Ihrer Antwort an Heinz Hövelmann vom 3. Juni 2008 erklären Sie, man könne das Cochemer Modell nicht gesetzlich vorschreiben.
Das ist zwar eine realistische Einschätzung, gleichzeitig aber auch nur die halbe Miete. Wenn schon das Cochemer Modell Ihrer Ansicht nach nicht gesetzlich verankert werden kann, hätte ein sozialer Rechtsstaat nicht wenigstens die Pflichtaufgabe, seinen Bürgern ein konfilktmilderndes Familien- und Kindschaftsrecht anzubieten?

Angesichts der Tatsache, daß auch heute noch ein großer Teil der scheidungsbetroffenen Kinder innerhalb kurzer Zeit den Kontakt zum nichtbetreuenden Erziehungspartner verliert, sehe ich dringenden Bedarf an einer gesetzlichen Neuregelung.

Hilfreich wäre es vielleicht wenn zukünftig ein rechtskräftiger Scheidungsantrag erst dann gestellt werden kann, wenn alle, die Kinder betreffenden Fragen, geklärt sind?

Und dann dürfte, wie heute vielfach noch üblich, die totale Kommunikationsverweigerung nicht mehr mit der alleinigen Personensorge auch noch "belohnt" werden.
Gerade der vielfach praktizierte Umgangsboykott zeigt deutlich, daß viele Bürger von sich aus nicht den richtigen Weg finden. Die vom Gesetzgeber hier vorgesehenen Sanktionen sind viel zu lasch und in fast jedem Einzelfall juristisch ausfüllungsbedürftig.
Gerade in diesem Bereich besteht meiner Ansicht nach dringender gesetzgeberischer Regelungsbedarf, zumal auch unser reformiertes Kindschaftsrecht noch in vielen Punkten nicht der UNO-Menschenrechtskonvention oder der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht, was viele Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in erschütternder Eindeutigkeit dokumentieren.

Mit herzlichen Morgengrüßen
23.06.2008
Antwort von
Renate Schmidt

Bild: Renate Schmidt

Sehr geehrter Herr ,

ich finde das Cochemer Modell auch richtig. Doch in einem Rechtsstaat hat jeder das Recht, vor Gericht sein Recht zu erstreiten. Daher kann der Gesetzgeber nicht das Cochemer Modell vorschreiben und den Rechtsweg ausschließen.
Vor diesem Hintergrund sehe ich auch keine Möglichkeit, ein "konfliktmilderndes Familien- und Kindschaftsrecht" vorzuschreiben. Wie sollte das Recht denn aussehen, damit es von allen Seiten akzeptiert wird und den Beteiligten den Weg vor Gericht erspart? Meinen Sie, dass es weniger Konflikte gäbe, wenn alle Sorgerechtsstreitigkeiten vor einem rechtskräftigen Scheidungsantrag geklärt wären? Ich glaube nicht, dass diese Lösung Probleme wie den Umgangsboykott beheben würde.

Die Frage des Umgangsboykott ist ja ein Beispiel dafür, dass die gesetzlichen Regeln klar sind, aber wenn sich ein Elternteil nicht daran hält, muss der andere sein Recht vor Gericht durchsetzen. Die Möglichkeiten, die Elternteile bei einem Umgangsboykott haben, habe ich ausführlich bei meiner Antwort an Herrn Hövelmann vom 16.6. dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Schmidt

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Heinz
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Re: Brief an Renate Schmidt (SPD) und deren Antwort auf das Cochemer Model und Umgangsboykott

von Heinz am 08.03.2009 15:12

Sehr geehrte Frau Schmidt,
was würden Sie Vätern, die sich ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erst gerichtlich zusichern lassen mußten, also ein Urteil auf Umgang, haben woran sich die Mütter nicht halten und Umbangsboykott begehen. Damit wird gegen ein Grundrecht ,der Väter aber auch der Kinder die den nicht betreuenden Elternteil nicht sehen dürfen, verstossen. Immer neue Gerichtsverfahren anzufangen die zu nichts führen als wieder Boykott und keine Sanktionen gegen die Boykottöre. Kinder haben nur eine Kindheit und die Laufzeiten der Gerichte sind im Familienrecht viel zu lang.
Was können wir Väter tun und was sollte die Regierung dagegen tun ???
Schauen Sie sich doch bitte mal das Model von der Mosel in Cochem mit Familienrichter Jürgen Rudolph an. Da währe vielen Familien mit geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
03.06.2008
Antwort von
Renate Schmidt

Bild: Renate Schmidt

Sehr geehrter Herr ,

ich möchte Sie auf die Antwort verweisen, die ich hier bei Abgeordnetenwtach bereits Frau Müller gegeben habe: Auch ich finde, dass das Cochemer Modell sehr sinnvoll ist, ich habe mich mehrfach positiv dazu geäußert, aber man kann es nicht gesetzlich vorschreiben, weil niemand gehindert werden kann, sein oder ihr Recht auch abweichend von so einer Mediation zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt

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