Urteil vom 10.02.2011
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Urteil vom 10.02.2011
von Heinz am 11.02.2011 12:32Hier der Link dazu
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EGMR-Urteil bemängelt Parteilichkeit der deutschen Justiz erneut!
Väterdiskriminierung
Geschrieben von:
Geschrieben am: 11.02.2011 11:03:30
Pressemitteilung: Autor Deepak Rajani BREAKING NEWS Die Hinhaltetaktik des
Justizministeriums funktionier nicht mehr! Das historisches EMGR-Urteil, CASE OF TSIKAKIS
(Application no. 1521/06), greift die beharrliche Parteilichkeit der deutschen Justiz zu Gunsten der
Mütter an, die ihre Macht aus dem Sorgerecht zum Schaden für die leiblichen Väter der Kinder
ausüben. Nun kann die Bundesjustizministerin kein weiteres Verzögerungsspiel bezüglich der
Elternrechtsreform veranstalten. „Die derzeitige Ausgestaltung von Elternrechten ist
eine Katastrophe. Mit dem heutigen Urteil muss das Bundesjustizministerium die
Kinderrechte im BGB gründlich überprüfen und das Rechtsverhältnis des Kindes auch mit
seinem biologischen Vater zum ersten Mal gestalten. Dies ist eine Revolution!“
(Deepak Rajani)
Am 10. Februar 2011 hat der Europäische Gerichtshof das dritte Urteil in Serie gesprochen,
in dem die Elternrechte der Väter berührt waren. Im Verfahren Tsikakis gegen Deutschland (Beschwerde
Nr.: 1521/06) wurde wiederum Deutschland verurteilt. Vorher hat der Gerichtshof am 07.08.2010,
Döring gegen Deutschland (Beschwerde Nr.: 40014/05) und am 21.12.2010, Anayo gegen
Deutschland (Beschwerde Nr.: 20578/07) die Bundesrepublik verurteilt. Im aktuellen Fall hat der
biologische Vater, der Beschwerdeführer, eine Beziehung mit der verheirateten Mutter seines
Sohnes gehabt. Die Frau hatte sich von ihrem Ehemann getrennt. Nach der Geburt des Kindes ließ
sich die Frau von ihrem Ehemann scheiden und heiratete einen anderen Mann. Der biologische
Vater musste hilflos zusehen, wie die vorherige rechtliche Vaterschaft auf den neuen Mann überging.
Die Mutter seines Sohnes verweigerte von Anfang an alle Kontakte mit dem biologischen Vater und
Beschwerdeführer. Die deutschen Gerichte, Gutachter und das Jugendamt waren derart parteilich,
dass der biologische Vater nicht einmal 4 Stunden in vier Jahren zu einem Familienleben mit seinem
Sohn kam. Im gesamten Lebensalter von zehn Jahren konnte er nur 10 Stunden Familienleben mit
seinem Sohn genießen. Die Blockadepolitik der Institutionen hat ihn derart schwer getroffen, dass er
psychiatrische Behandlung in Anspruch nehmen musste und sogar für drei Monate im Koma lag. Im
April 2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass jeder biologische Vater einen
Grundrechtsanspruch auf die Gründung und Fortsetzung einer Familiengemeinschaft mit seinem
Kind hat. In der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht ihre eigene Entscheidung vom 9.
April 2003 in seinen Fall anwenden würde, erhob er Bundesverfassungsbeschwerde. Das
Bundesverfassungsgericht enttäuschte den Beschwerdeführer und händigte ihm eine
Nichtannahme-Entscheidung mit ausführlicher Begründung aus. Die Besonderheit dieser
Begründung liegt darin, dass die Untätigkeit und Blockadepolitik der Fachgerichte in den ersten
beiden Instanzen mit Verständnis und Wohlwollen zur Kenntnis genommen wurde. Grundsätzlich
ging das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Fachgerichte dem Machtmissbrauch durch
die Mutter des Kindes nichts Konstruktives hatten entgegensetzen können. Diese Haltung des
Bundesverfassungsgerichts hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerügt und für
menschenrechtswidrig erklärt. Nach Rechtsprechung des Gerichtshofs dürfen die Fachgerichte bei
der Auslegung der Menschenrechtskonvention nicht so weit gehen, dass das Kind kein
Familienleben mit dem biologischen Vater haben darf. Die deutschen Fachgerichte haben, laut
http://www.elterlichesorge.de 11.02.2011 12:23:31 - 1
diesem Urteil, weder genügend getan, noch rechtzeitig gehandelt, um die Interesse des Kindes
gegenüber der Blockade durch die Mutter zu wahren. In der Folge davon wurde das Kind in eine
hilflose Position versetzt und seinem biologischen Vater entfremdet. Dies hätten die Fachgerichte
verhindern müssen. Die unterlassene Amtshilfe durch die Deutschen Gerichte verletzt die
rechtlichen Garantien zur Sicherung der Kinderrechte die Achtung ihres Familienlebens. Damit hat
der Europäische Gerichtshof ein klares Signal an die gesamte deutsche Justiz gesandt. Das Wohl
des Kindes erfordert unter diesen Umständen präventive Maßnahmen statt Untätigkeit oder
Parteilichkeit. Seit einer Dekade ist dieses Urteil das erste, in der eine klare Aussage in Hinblick auf
die Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland gemacht wird. Mit dem Urteil hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte im letzten halben Jahr die Bundesrepublik Deutschland zum dritten
Mal verurteilt. "Das Zusammensein von Eltern und Kinder ist ein grundlegendes Element des
Familienlebens", so der Gerichtshof und das müssen die deutschen Richter endlich begreifen. Der
hat Unterzeichner einen Vorschlag zur Elternrechtsreform vorbereitet und an das
Bundesjustizministerium eingereicht. Im Dezember 2010 hat der Unterzeichner zusammen mit die
Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Goslar einen Appell veröffentlicht. An diesem Appell haben
sich 16 prominente Fachleute und Vereine beteiligt. Dieser Appell wurde am 10. Dezember 2010
allen Bundestagsabgeordneten zugestellt. Der Unterzeichner hat der Bundesregierung eine
besondere Konstruktion zur Gestaltung der Elternrechte empfohlen, welche „die
Familiengemeinschaften nach dem Gleichstellungsmodell“ als einen Rechtsanspruch des
Kindes vorsehen. Nach dieser Konstruktion hat jedes Kind ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf
die Familiengemeinschaften mit seinen beiden Elternteilen. Wir hoffen, dass die Regierung diesen
Vorschlag zu einer Elternrechtsreform ernst nimmt und die Grundprinzipien auch tatsächlich in der
Gesetzgebung umgesetzt. Deepak RAJANI