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Heinz
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Ein Kind zu PASen ist eine Straftat in anderen Länder!! Nur hier nicht.

von Heinz am 29.03.2011 15:40

Klickt mal hier:
PAS = Straftat

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Heinz
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Papa, ich vermisse Dich

von Heinz am 18.03.2011 16:34

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Heinz
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Papa, warum bleibst Du nicht?

von Heinz am 18.03.2011 16:25

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Heinz
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Video eines entsorgten Vaters

von Heinz am 18.03.2011 16:20

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 18.03.2011 19:00.

Heinz
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Petition für:Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

von Heinz am 10.03.2011 15:28

Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern
Von: Gert Gräve aus Leipzig

An: Deutscher Bundestag in Bundesrepublik Deutschland

Der deutsche Bundestag möge § 1626
des BGB wie folgt ändern:

§ 1626
Elterliche Sorge, Grundsätze.
(1)
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2)
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge wie verheirateten Eltern gemeinsam zu.

Begründung: Aufmerksam habe ich die Diskussion im Deutschen Bundestag zum Sorgerecht verfolgt. Die Politikerinnen sind sich uneins und in ihrer Argumentation höchst widersprüchlich.

Bei der ganzen Diskussion gerät außer Acht, dass es eine rechtlich völlig haltlose Konstruktion ist, ein natürliches Recht von einer natürlichen Person zu begehren, zumindest in einem Rechtsstaat. Entweder alle werden mit diesem Recht ausgestattet - die Grundgesetzväter machten keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Eltern, wiewohl sie historisch bedingt eher vom Modell der Ehe ausgingen:
Erziehung ist das natürliche Recht der Eltern (Artikel 6). Menschen ins gleiche Recht zu setzen und damit auch in die gleiche Verantwortung und Verpflichtung zu nehmen - das ist Emanzipation!
Auch die Sorgepraxis beweist es: Kindern in gemeinsamer Sorge wird auch nach der Trennung wesentlich häufiger der Umgang mit beiden Eltern ermöglicht oder sie leben sogar gleichermaßen bei Mutter wie Vater, ohne dass Unterhaltsansprüche von einer sorgenden Seite erhoben werden können, weil beide gleichermaßen für Naturalunterhalt und Betreuung sorgen.
Das alleinige Sorgerecht ist ein unverhältnismäßiges Machtmittel, das viel häufiger dazu führt, den Umgang von Kindern mit dem Elternteil zu erschweren, bei dem sie nicht leben.
Eine "niedrigschwellige" Antragslösung widerspricht dem Grundgedanken der Aufklärung: alle Menschen sind frei und gleich und mit unveräußerlichen Rechten geboren: das gemeinsame Kind hat ein Recht auf beide Eltern - beide Eltern haben ein Recht auf und an ihren Kindern und die Pflicht, sie wahrzunehmen und miteinander zu gestalten!

Im Grundgesetz Artikel 6 heißt es:
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Wenn die Eltern ehelich geborener Kinder das gemeinsame Sorgerecht haben, dann gebietet dieser Abschnitt des Artikel 6 endlich und ohne "niedrigschwellige" Anträge, sondern von Geburt der Kinder an das gemeinsame Sorgerecht.

Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!

Im Namen aller Unterzeichner.

Leipzig, 05.03.2011 (aktiv bis 04.05.2011)



Petition zeichnen:

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Sorgerecht für Väter unehelicher Kinder

von Heinz am 23.02.2011 17:28

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Antworten Zuletzt bearbeitet am 23.02.2011 17:28.

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Erfolgsprämie für Kinderheim

von Heinz am 16.02.2011 10:54

Hier der Link dazu

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Heinz
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Zehnjähriger will Vater töten

von Heinz am 15.02.2011 15:03

Ein Kind will seinen Vater töten, wenn dieser nicht mit Klagen auf Umgang aufhört.

Sitzungsprotokoll

Derzeit leider Offline wird aber wieder eingestellt !!

Antworten Zuletzt bearbeitet am 17.05.2014 13:32.

Heinz
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Zehnjähriges PAS Kind will Vater töten

von Heinz am 15.02.2011 14:34

Ein zehnjähriges Kind will seinen Vater töten, wenn dieser weiter auf Umgang klagt.

Gerichtsprotokoll

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Heinz
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Urteil vom 10.02.2011

von Heinz am 11.02.2011 12:32

Hier der Link dazu

elterlicheSorge.de - Themen: Sorgerecht, elterliche Sorge, Familienpolitik, Erziehung, ...
EGMR-Urteil bemängelt Parteilichkeit der deutschen Justiz erneut!
Väterdiskriminierung

Geschrieben von:
Geschrieben am: 11.02.2011 11:03:30
Pressemitteilung: Autor Deepak Rajani BREAKING NEWS Die Hinhaltetaktik des
Justizministeriums funktionier nicht mehr! Das historisches EMGR-Urteil, CASE OF TSIKAKIS
(Application no. 1521/06), greift die beharrliche Parteilichkeit der deutschen Justiz zu Gunsten der
Mütter an, die ihre Macht aus dem Sorgerecht zum Schaden für die leiblichen Väter der Kinder
ausüben. Nun kann die Bundesjustizministerin kein weiteres Verzögerungsspiel bezüglich der
Elternrechtsreform veranstalten. „Die derzeitige Ausgestaltung von Elternrechten ist
eine Katastrophe. Mit dem heutigen Urteil muss das Bundesjustizministerium die
Kinderrechte im BGB gründlich überprüfen und das Rechtsverhältnis des Kindes auch mit
seinem biologischen Vater zum ersten Mal gestalten. Dies ist eine Revolution!“
(Deepak Rajani)
Am 10. Februar 2011 hat der Europäische Gerichtshof das dritte Urteil in Serie gesprochen,
in dem die Elternrechte der Väter berührt waren.
Im Verfahren Tsikakis gegen Deutschland (Beschwerde
Nr.: 1521/06) wurde wiederum Deutschland verurteilt. Vorher hat der Gerichtshof am 07.08.2010,
Döring gegen Deutschland (Beschwerde Nr.: 40014/05) und am 21.12.2010, Anayo gegen
Deutschland (Beschwerde Nr.: 20578/07) die Bundesrepublik verurteilt. Im aktuellen Fall hat der
biologische Vater, der Beschwerdeführer, eine Beziehung mit der verheirateten Mutter seines
Sohnes gehabt. Die Frau hatte sich von ihrem Ehemann getrennt. Nach der Geburt des Kindes ließ
sich die Frau von ihrem Ehemann scheiden und heiratete einen anderen Mann. Der biologische
Vater musste hilflos zusehen, wie die vorherige rechtliche Vaterschaft auf den neuen Mann überging.
Die Mutter seines Sohnes verweigerte von Anfang an alle Kontakte mit dem biologischen Vater und
Beschwerdeführer. Die deutschen Gerichte, Gutachter und das Jugendamt waren derart parteilich,
dass der biologische Vater nicht einmal 4 Stunden in vier Jahren zu einem Familienleben mit seinem
Sohn kam. Im gesamten Lebensalter von zehn Jahren konnte er nur 10 Stunden Familienleben mit
seinem Sohn genießen. Die Blockadepolitik der Institutionen hat ihn derart schwer getroffen, dass er
psychiatrische Behandlung in Anspruch nehmen musste und sogar für drei Monate im Koma lag. Im
April 2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass jeder biologische Vater einen
Grundrechtsanspruch auf die Gründung und Fortsetzung einer Familiengemeinschaft mit seinem
Kind hat. In der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht ihre eigene Entscheidung vom 9.
April 2003 in seinen Fall anwenden würde, erhob er Bundesverfassungsbeschwerde. Das
Bundesverfassungsgericht enttäuschte den Beschwerdeführer und händigte ihm eine
Nichtannahme-Entscheidung mit ausführlicher Begründung aus. Die Besonderheit dieser
Begründung liegt darin, dass die Untätigkeit und Blockadepolitik der Fachgerichte in den ersten
beiden Instanzen mit Verständnis und Wohlwollen zur Kenntnis genommen wurde. Grundsätzlich
ging das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Fachgerichte dem Machtmissbrauch durch
die Mutter des Kindes nichts Konstruktives hatten entgegensetzen können. Diese Haltung des
Bundesverfassungsgerichts hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerügt und für
menschenrechtswidrig erklärt. Nach Rechtsprechung des Gerichtshofs dürfen die Fachgerichte bei
der Auslegung der Menschenrechtskonvention nicht so weit gehen, dass das Kind kein
Familienleben mit dem biologischen Vater haben darf. Die deutschen Fachgerichte haben, laut
http://www.elterlichesorge.de 11.02.2011 12:23:31 - 1
diesem Urteil, weder genügend getan, noch rechtzeitig gehandelt, um die Interesse des Kindes
gegenüber der Blockade durch die Mutter zu wahren. In der Folge davon wurde das Kind in eine
hilflose Position versetzt und seinem biologischen Vater entfremdet. Dies hätten die Fachgerichte
verhindern müssen. Die unterlassene Amtshilfe durch die Deutschen Gerichte verletzt die
rechtlichen Garantien zur Sicherung der Kinderrechte die Achtung ihres Familienlebens. Damit hat
der Europäische Gerichtshof ein klares Signal an die gesamte deutsche Justiz gesandt. Das Wohl
des Kindes erfordert unter diesen Umständen präventive Maßnahmen statt Untätigkeit oder
Parteilichkeit. Seit einer Dekade ist dieses Urteil das erste, in der eine klare Aussage in Hinblick auf
die Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland gemacht wird. Mit dem Urteil hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte im letzten halben Jahr die Bundesrepublik Deutschland zum dritten
Mal verurteilt. "Das Zusammensein von Eltern und Kinder ist ein grundlegendes Element des
Familienlebens", so der Gerichtshof und das müssen die deutschen Richter endlich begreifen. Der
hat Unterzeichner einen Vorschlag zur Elternrechtsreform vorbereitet und an das
Bundesjustizministerium eingereicht. Im Dezember 2010 hat der Unterzeichner zusammen mit die
Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Goslar einen Appell veröffentlicht. An diesem Appell haben
sich 16 prominente Fachleute und Vereine beteiligt. Dieser Appell wurde am 10. Dezember 2010
allen Bundestagsabgeordneten zugestellt. Der Unterzeichner hat der Bundesregierung eine
besondere Konstruktion zur Gestaltung der Elternrechte empfohlen, welche „die
Familiengemeinschaften nach dem Gleichstellungsmodell“ als einen Rechtsanspruch des
Kindes vorsehen. Nach dieser Konstruktion hat jedes Kind ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf
die Familiengemeinschaften mit seinen beiden Elternteilen. Wir hoffen, dass die Regierung diesen
Vorschlag zu einer Elternrechtsreform ernst nimmt und die Grundprinzipien auch tatsächlich in der
Gesetzgebung umgesetzt. Deepak RAJANI

Antworten Zuletzt bearbeitet am 10.02.2012 15:59.
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