Familienkrieg - die Entfremdung von Kindern !!!
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Familienkrieg - die Entfremdung von Kindern !!!
von Heinz am 01.03.2009 19:29Zentralblatt für Jugendrecht Sonderdruck 85.Jg., Heft 6,98
Peggie Ward, Ph D und J Campbell Harvey, J D, aus dem Amerikanischen übersetzt von Christian T Dum, Ph D, Ismaning, mit Vorbemerkungen von Prof Dr Wolfgang Klenner, Oerlinghausen
Familienkriege - die Entfremdung von Kindern 1
Die Entfremdung von Kindern ist in der Regel die Folge eines durch stetige Beeinflussung (Gehirnwäsche) in Gang gesetzten psychischen Prozesses, dessen Konsequenz der für die kindliche Entwicklung folgenschwere und kaum noch rückgängig zu machende Abbruch jeglicher Beziehung zu dem ohnehin nur besuchsweise erlebten, im Text sog Zielelternteil ist Wir sprechen dann von einem »Elterlichen Feindbild Syndrom« oder in der ursprünglich von dem Kinderpsychiater R. A. Gardner eingeführten Bezeichnung vom »Parental Alienation Syndrome« (PAS)2 »Alienation« bedeutet Entfremdung, heißt aber, genauer übersetzt, das Kind dem anderen Elternteil abspenstig zu machen
Das PAS findet in den Sorgerechtsentscheidungen der amerikanischen Gerichte zunehmend Beachtung, weil die Entfremdung der Kinder vom anderen Elternteil durch Umgangsvereitelung den bis dahin vor Gericht dominierenden Vorwurf sexuellen Mißbrauchs längst eingeholt hat. Das hat nun auch uns errreicht, so daß die hier abgedruckte, aus der Praxis einer Sorgerechtsgutachterin und einer Anwältin für Familienrecht heraus geschriebene und gegenüber der Originalfassung ohne inhaltliche Abstriche leicht gekürzte und redigierte Abhandlung zur rechten Zeit kommt. Beschrieben werden nicht nur die Hintergründe und Zusammenhänge bei der Entfremdung von Kindern, wie wir sie auch kennen. Vielmehr weisen die Autorinnen in sehr pragmatischer Weise auf die Notwendigkeit und die konkreten Möglichkeiten einer schon im Frühstadium einsetzenden Intervention hin.
Aus ihrer Praxiserfahrung heraus lenken die Autorinnen den aufmerksamen Leser auf die in der nachfolgenden Übersetzung näher erläuterten drei Voraussetzungen einer so rechtzeitigen Intervention mittels - weil im Text verstreut vom Übersetzer jeweils angemerkt - vierfach abgestufter Maßnahmen damit eine kaum noch rückgängig zu machende Entfremdung zwischen Kind und Elternteil garnicht erst eintritt. Das sind - im eigenen Kapitel - der familiensystemische Ansatz sowie die Vermeidung von Tot- oder Stillstandspunkten, wozu die in solchen Fällen zu beobachtende Sprachlosigkeit der Beteiligten gehört, und eine enge Zusammenarbeit der Gerichte mit Gutachtern, Therapeuten und Anwälten. Nachdem das am 1.7 1998 in Kraft tretende Kindschaftsrechtsreformgesetzes (KindRG) die Beziehungen des Kindes zu beiden Eltern, aber auch zu anderen für seine Entwicklung bedeutsamen Bezugspersonen rechtlich absichert, wird künftig in der Hauptsache, gleich einem auf Art 6 Satz 2 GG gegründeten Paradigmenwechsel, über die den getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern zuvorderst obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu verhandeln sein. Dabei werden uns die Einsichten und Erfahrungen aus der amerikanischen Rechtspraxis von Wert sein, wo anzusetzen ist, um einer Entfremdung von Kindern beziehungsweise dem Parental Allenation Syndrome von vornherein wirksam entgegenzutreten. So wird das PAS auch uns alsbald zu einer geläufigen Abkürzung werden.
Durch die in Absprache mit den Autoren erfolgte Übersetzung der Abhandlung steht erstmals auch eine weiterführende deutschsprachige psychologisch-Juristische Erkenntnis- und Zitatquelle zu diesem allgemein interessierenden, für das Kindeswohl so wichtigem Thema zur Verfügung.
I Zusammengesetzter Fall aus realen Beispielen
Die Eltern von Amy (zehn Jahre alt) und Kevin (sieben Jahre alt) lassen sich nach 13 Jahren Ehe scheiden Ihr Vater ist aus der ehelichen Wohnung ausgezogen Er ist berechtigt, mit den Kindern an jedem zweiten Wochenende und an einem Abend wahrend der Woche Umgang zu haben Bald weigern sich die Kinder, mit ihm zu gehen, sie sagen, sie haben Angst zu gehen Wenn der Vater zum Haus kommt sagt die Mutter, daß sie »die Kinder nicht zwingen will zu gehen Der Umgang ist ihre Sache« und sie wird »sich in ihre Entscheidung nicht einmischen «
Alles, Arztbesuche, oder eine Einladung von einem Freund, dient als Entschuldigung, um Besuche zu vermeiden. Wenn die Kinder gefragt werden, sagen sie »Papa ist gemein zu uns« Wenn sie gebeten werden, spezifische Beispiele aufzuführen, sind ihre Geschichten nicht uberzeugend. Diese Kinder sind dabei, von ihrem Vater entfremdet zu werden
1. Definitionen
Elterliche Entfremdung ist die Herstellung einer singularen Beziehung zwischen einem Kind und einem Elternteil, unter Ausschluß des anderen Elternteils. Das voll entfremdete Kind ist ein Kind, das keinerlei Kontakt mit einem Elternteil will, nur negative Gefühle für diesen ausdrückt und nur positive Gefühle für den anderen Elternteil zeigt
Wir werden den Elternteil, der diese singulare Beziehung zwischen dem Kind und sich kreiert, den »entfremdenden« Elternteil nennen.3Der Elternteil, der von der singularen Beziehung ausgeschlossen wird, ist der »Zielelternteil« Wir merken an, daß Entfremdung in beiden Richtungen geschehen kann, wenn ein jeder Elternteil versucht, das Kind dem anderen abspenstig zu machen
2. Schaden für das Kind
Die beharrliche Art des Konflikts gefährdet ernstlich die geistige Gesundheit der Eltern und die psychische Entwicklung der Kinder. Unter dem Vorwand, für die Kinder zu kämpfen, können die Eltern bewirken, daß genau die Person schweren emotionalen Schaden erleidet, für deren Schutz und Wohlergehen vorgeblich gestritten wird4
»Umgangsregelungen müssen gewährleisten, daß die emotionalen Bindungen des Kindes mit beiden Elternteilen geschützt sind. Es gibt fundierte Forschungsergebnisse, die anzeigen, daß Kinder Kontakt mit Erwachsenen beiderlei Geschlechts für eine ausgewogene Entwicklung brauchen5 «
Mit der Ausnahme von Mißhandlung, gibt es keinen guten Grund, warum ein Kind nicht Zeit mit beiden Eltern verbringen soll, und sogar bei Mißhandlung wollen die meisten Kinder eine Art Beziehung mit dem mißhandelnden Elternteil aufrechterhalten. Es ist die Aufgabe sowohl der Eltern als auch der professionellen Helfer und der Gerichte, sicherzustellen, daß ein solcher Kontakt gefahrlos möglich ist6
Entfremdende Botschaften und Verhalten beeinflussen ein Kind und wirken negativ auf seine Entwicklung ein. Der Effekt ist, das Kind in eine schwere Loyalitätsknse zu stürzen, einer Position in der das Kind glaubt, es muß entscheiden, welchen Elternteil es mehr »liebt« Wenn das Resultat der Ausschluß eines Elternteils vom Leben des Kindes ist, dann ist der Schaden irreparabel
3. Der Famihensystemische Ansatz
Alle Familien bestehen aus Individuen, die in stabilen intimen Gruppen zusammenleben, mit dem vorgeblichen Zweck, füreinander zu sorgen und sich zu unterstützen. Familienmitglieder entwickeln ihre eigenen Regeln, ausgesprochen oder nicht, über die Art, in der sie sich zueinander verhalten. Die Verhaltensregeln jeder Familie ändern sich im Laufe der Zeit. Die meisten Änderungen im Familiensystem sind graduell, aber einige Ereignisse bewirken einen katastrophalen Umsturz. Trennung oder Scheidung ist meist ein solches Ereignis.
(Anm. d. Übers. Tot oder Stillstandspunkt:) Kann die sich trennende Familie ihre eigenen Verhaltensregeln nicht ohne Intervention von außen ändern, wird der Trennungs- oder Scheidungsprozeß selbst einen toten Punkt erreichen, eine Beschreibung die angewandt wird, wenn der eigentliche Prozeß »stecken« bleibt und das Familiensystem nicht in der Lage ist, sich selbst angemessen zu restrukturieren. Wenn es einen toten Punkt gibt, wird jede Aktion von irgend jemandem, Familienmitglied, Anwalt, Ehegatte, mit einer Gegenaktion beantwortet, mit dem Resultat, daß sich nichts mehr bewegt.
Der Totpunkt schafft ein eigenes System, mit eigener Mitgliedschaft, eigenen Regeln und Verhaltensgrenzen. Obwohl von Fachleuten kaum beachtet, umfaßt die Mitgliedschaft im Scheidungstotpunktsystem alle zusammenlebenden Familienmitglieder und alle Fachleute die involviert sind, der Familie zu »helfen«, also die Anwälte, Mediatoren, Therapeuten und sogar den Richter. Ein Scheidungstotpunkt kann auf drei Ebenen stattfinden:
• einer internen Ebene (innerhalb eines Individuums)
• einer Wechselwirkungsebene (zwischen zwei Individuen),
• und/oder einer externen Ebene (innerhalb eines größeren sozialen oder Familiensystems)7
Ein Stillstand auf jeder dieser Ebenen wird sich auf das ganze System auswirken, und die Reaktion jedes individuellen Mitgliedes wird alle Mitglieder, darunter besonders das Kind, beeinflussen.
Die Kinder selbst sind Mitglieder sowohl im sich verändernden Familiensystem als auch in dem sich entwickelnden größeren Scheidungstotpunktsystem Als Mitglied des Familiensystems ist das Kind rechtlich, emotional und psychisch an seine Eltern gebunden. Als Mitglied des Scheidungstotpunktsystems wird vom Kind oft gefordert, sich mit dem einen oder dem anderen Elternteil zu solidarisieren, eine Forderung, die das Kind verständlicherweise in einen Loyalitätskonflikt bringt. Alle Mitglieder des Scheidungs- totpunktsystems, die Fachleute eingeschlossen, sind ohnehin durch die Loyalitatskämpfe in ihrem Verhalten beeinträchtigt und können allzu leicht gegeneinander aufgebracht werden
4. Motivation für die Entfremdung
Ein entfremdender Elternteil hat wahrscheinlich starke zugrundeliegende Gefühle und Emotionen, die von früheren unerledigten emotionalen Angelegenheiten herrühren und welche durch die Schmerzen der Scheidung wiederbelebt und verkompliziert wurden. Das Individuum, im Bemühen, diese starken und intensiv unangenehmen Gefühle abzuwehren, entwickelt Verhaltensstrategien, in die die Kinder mit hineingezogen werden. Eine ausgleichende Lösung für die Schmerzen und den Zorn ist, das Sorgerecht für das Kind einzuklagen und sich anzustrengen, den anderen Eltemteil durch seinen Ausschluß zu bestrafen.
Falls die motivierenden Faktoren unbewußt sind, mag das der entfremdende Elternteil gar nicht fühlen und/oder mag er sich der oben beschriebenen Gefühle und Emotionen nicht bewußt sein. So können Eltern, die sich dessen nicht bewußt sind, das entfremdende Verhalten überzeugend abstreiten, aber trotzdem darin voll involviert sein.
Eltern können sich auch ihrer zornigen oder hoffnungslosen Gefühle bewußt sein, wollen aber das Kind schützen. Das berichten sie ihren Anwälten und machen vor Gericht entsprechende Aussagen, können aber trotzdem unbeabsichtigt und unwissentlich ein entfremdendes Verhalten annehmen, hinter dem als Triebkraft ihre weniger bewußten Bedürfnisse stehen.
Häufig tritt dies als eine mildere, weniger hervorstechende Art der Entfremdung des Kindes vom Zielelternteil auf. Trotzdem ist es wichtig, die konkreten Anzeichen zu erkennen, um seiner Entwicklung rechtzeitig entgegenzuwirken.
Die Gerichte sollten entfremdendes Verhalten nicht dulden, nur weil die Absicht, zu entfremden, bestritten wird. Sie sollten auch nicht dem Elternteil ein Sorgerecht zusprechen, in der Annahme, daß das an ihm beobachtete und bei Gericht zitierte Verhalten lediglich aus der durch den Streit erzeugten Bitterkeit resultiert. Eltern, die in einer hochstrittigen Scheidung involviert sind, können ihr schlimmstes Verhalten allen zeigen, aber es ist unmöglich, vorauszusagen, ob sich dieses Verhalten nach der endgültigen Beilegung des Streites normalisieren werde.
5. Erkennen entfremdenden Verhaltens
5.1 Das Kontinuum: Unterscheidung zwischen »typischer« Scheidung und Entfremdung.
In einer »kooperativen« Scheidung arbeiten beide Elternteile zusammen, um ihre eigene Beziehung zu restrukturieren und ihren Kindern eine so normale wie mögliche Beziehung mit beiden von ihnen zu erlauben. Das bedeutet Kooperation bezüglich der Finanzen, der Logistik und Zeitpläne sowie die aktive Unterstützung der emotionalen Beziehungen der Kinder mit dem anderen Elternteil und den erweiterten Familien.
Alle Parteien in einer Scheidung erfahren einen breiten Bereich intensiver Emotionen, einschließlich Wut, Enttäuschung, Verletzung und Angst. In »kooperativen« Scheidungen versuchen die Parteien bewußt, Verhalten zu vermeiden, von dem ihnen klar ist, daß es die Gegenseite provoziert.
Eine bittere Scheidung ist nicht notwendigerweise eine entfremdende. Eine Entfremdung liegt vor, wenn die Eltern in der Scheidung oder in der Sorgerechtsauseinandersetzung ihre Kinder dazu benützen, ihre eigenen emotionalen Bedürfnisse zu befriedigen, ihre intensiven Emotionen auszudrücken oder zu übertragen oder um durch sie, als manipulierbare Schachfiguren, an der anderen Seite Vergeltung zu üben. Die Beurteilung, ob in einer bitteren Scheidung Entfremdung vorliegt oder nicht, kann nicht an dem Grad des ausgedrückten Zorns oder Verlustes gemessen werden, sondern auf dem im Verhaltensmuster erkennbaren Vorsatz, die Kinder mit in den Streit hineinzuziehen.
Elterliche Entfremdung tritt in einem breiten Kontinuum auf, abhängig von der Stufe der inneren Verzweiflung des entfremdenden Elternteils, der Verwundbarkeit des Kindes und der Reaktion des Zielelternteils sowie der Reaktion des externen Systems (Familie, Anwälte, Psychotherapeuten, Justiz). Der Bereich reicht von Kindern, die erhebliches Unbehagen bei Übergangszeiten verspüren (mild), zu Kindern, die sich im Unterschied zum Vorherigen gezwungen sehen, zwei voneinander getrennte Welten und Identitäten anzunehmen, wenn sie mit dem einen oder anderen Elternteil zusammen sind (moderat), bis hin zu Kindern, welche es ablehnen, irgendetwas mit dem Zielelternteil zu tun haben zu wollen, wobei sie von Haß erfüllt sind (schwer).
Es gibt entfremdende Eltern, denen ihr emotionaler Zustand, ihr Motiv für die Entfremdung oder die Wirkungen ihres Verhaltens, nicht bewußt ist (unbewußt), während es am anderen Ende des Kontinuums Eltern gibt, welche die absolute Absicht haben, das Kind ausschließlich an sich zu binden und die das in Worten und Verhalten deutlich zum Ausdruck bringen (offenkundig).
5.2 Mild
Es ist eine knifflige Aufgabe, die milde Form des entfremdenden Verhaltens zu erkennen. Das Verhalten ist subtil, und der entfremdende Elternteil tendiert dazu, die Motivationen und Handlungen abzustreiten und ist bemüht, genau das Gegenteil von dem zu versichern, was er in Wahrheit denkt und tut.
In dieser milderen Erscheinungsform gibt es weniger Gegensätzlichkeiten im Scheidungstotpunktsystem (Anwälte, Gerichte). Dafür ist der Schlüssel zur Entdeckung des entfremdenden Verhaltens die vom Kinde dem anderen Elternteil entgegengebrachte Achtung.
Beispiele der milden Form entfremdenden Verhaltens sind:
1. Wenig Respekt für die Wichtigkeit des Umgangs/Kontaktes mit dem anderen Elternteil:
- »Du kannst die Mutter besuchen; du kannst entscheiden; ich werde dich nicht zwingen.«
- Keine Ermunterung zu Besuchen;
- keine Besorgnis über versäumte Besuche;
- kein Interesse an den Aktivitäten oder Erfahrungen des Kindes während des Besuchs (in einer positiven Weise).
2. Keine Wertschätzung bezüglich der Kommunikation zwischen den Besuchen:
- keine Ermutigung zur Kommunikation zwischen Besuchen;
- geringes Bewußtsein über die Verzweiflung, die das Kind möglicherweise wegen versäumter Besuche oder Telefonanrufe verspürt.
- Unfähigkeit, die Gegenwart des anderen Elternteils zu tolerieren, sogar bei Ereignissen, die dem Kind wichtig sind:
- »Ich werde zu keinem Fußballspiel gehen, wenn deine Mutter dort ist.«
4. Mißachtung der Wichtigkeit der Beziehung für das Kind:
- Zurschaustellen der Bereitschaft, einen neuen Job fern vom anderen Elternteil zu suchen und zu akzeptieren, ohne Rücksicht auf die Beziehung des Kindes zu diesem Elternteil.
5.3 Mäßig
Der entfremdende Eltermeil hat ein gewisses Bewußtsein der emotionalen Beweggrunde (Verlustangst, Wut) und wenig Wertschätzung für den Zielekernteil Die Aussagen und das Verhalten sind subtil, aber schädigend für das Kind
1 Äußerungen der Ablehnung von Besuchen
- »Du kannst deinen Papa besuchen aber du weißt was ich dabei fühle «
- »Wie kannst du deinen Vater besuchen wenn du weißt ich war krank, Tante B ist da «
- »Besuche bei deinem Vater hängen ganz von dir ab «
2 Weigerung, irgendetwas über den anderen Elternteil anzuhören (besonders wenn es gut ist)
- »Das ist zwischen dir und deinem Vater (bezüglich Berichten über Besuche),
- Plane für Besuche,«
- Ich will darüber nichts hören (was du mit deinem Vater gemacht hast. Besonders, wenn es Spaß machte),
3 Vergnügen, negative Neuigkeiten über den anderen Eltermeil zu hören,
4 Ablehnung, direkte Gespräche mit dem anderen Eltermeil zu führen
- Falls der Zielelternteil anruft, gibt er dem Kind das Telefon »Er ist es,« mit einer angewiderten Betonung
- Legt den Telefonhörer, sobald sich der Zielelternteil meldet, einfach auf
- Gibt das Telefon wortlos dem Kind, wenn der Zielelternteil anruft
5 Weigerung, den Zielelternteil in die Nahe kommen zu lassen
- Zielelternteil wird nicht erlaubt, das Auto zu verlassen oder nicht einmal das Grundstück oder die Einfahrt bei Abholung und Zurückbringen des Kindes zu betreten
6 Behauptungen und Zurücknahme von Behauptungen, Negative Kommentare über den anderen Elternreil gemacht und dann abgestritten
- »Da sind Dinge, die ich dir über deinen Vater sagen könnte aber ich bin nicht diese Art von Person «
- »Dein Vater ist Alkoholiker oh ich sollte das nicht gesagt haben «
7 Subtile Anschuldigungen
- »Dein Vater war kaum hier als du klein warst «
- »Dein Vater hat mich verlassen «
8 Zerstörung von Erinnerungen an das gemeinsame Leben mit dem Zielelternteil
Bei mäßigen Formen der Entfremdung sind alle drei Scheidungstotpunktsysteme involviert Der entfremdende Elternteil befindet sich in einem inneren Zwiespalt, sein Verhältnis zum anderen Elternteil ist konfhktgeladen, und die außerfamiliären Einflüsse, wie die von Therapeuten, Anwälten und des Gerichts, sind in gewissem Maße an der Polarisierung beteiligt
5.4 Offenkundig
Wird die Entfremdung offenkundig, ist die Motivation, zu entfremden (der intensive Haß auf den anderen) eklatant. Der entfremdende Ekernteil ist davon besessen und sieht den Zielpartner als schädlich für sich selbst oder für die Kinder, oft sogar für die übrige Welt. Eine Geschichte der Ehe wird erzählt, in der es nichts als Schlechtes gibt. Der Zielelternteil war niemals etwas wert, als Gatte oder Elternteil, und er ist es auch heute nicht. Solch ein Elternteil zeigt wenig Reaktion auf Logik und wenig Bezug zur Realität .
Viele entfremdende Eltern in diesem Stadium sind der offenkundigen Meinung daß der Zielelternteil eine wirkliche Gefahr für die Kinder darstellt. Sie präsentieren diesen Glauben als konkretes Wissen daß die Kinder in der Zeit, die sie mit dem Zielelternteil verbringen in irgendeiner Weise irreparabel geschädigt werden oder sie durch den Zielelternteil einer Gehirnwäsche unterzogen werden den entfremdenden Eltermeil nicht zu schätzen beziehungsweise zu lieben .
1 Behauptungen über den anderen Ekernteil beruhen auf einer Täuschung oder sind falsch
- »Deine Mutter zahlt keinen Unterhalt«, wenn es Beweise tur die Zahlung gibt
- »Dein Vater liebt uns nicht« (oder »dich«) wenn es dafür gar keine Anzeichen gibt
- »Deine Mutter trinkt zuviel,« »benutzt Drogen « »raucht« etc wenn es dafür keine Beweise gibt, die diese Behauptungen unterstützen
- »Dein Vater hat den gemeinsten Anwalt in der Stadt engagiert,«
2 Darstellung der Kinder als Opfer des schlechten Verhaltens des Zielelternteils
- »Deine Mutter hat uns verlassen «
- »Dein Vater liebt uns (oder dich) nicht mehr «
3 Offene Kritik des Zielelternteils
- »Deine Mutter ist eine von Drogen/Alkohol abhängige gewalttätige Person «
- »Was alles mit deinem Vater nicht stimmt er sowas niemals/ immer wieder tut «
- »Deine Mutter gefährdet deine Gesundheit,«
- »Dein Vater kümmert sich nicht um dich/versteht dich nicht, wenn du bei ihm zu Besuch bist «
4 Die Kinder werden gezwungen, Geheimnisse vor dem Zielelternteil zu bewahren
»Sag deiner Mutter nicht wo du warst/was du gesehen hast/wo du hingehst/etc. «
5 Drohung mit Liebesentzug
- »Ich werde dich nicht lieben falls du (deinen Vater siehst etc )«
- »Ich bin die einzige die dich wirklich liebt «
6 Extremer Mangel an Höflichkeit gegenüber dem Zielelternteil
In diesem Stadium der Entfremdung ist immer eine bewußte Motivation vorhanden und die inneren, die Wechselwirkungs- und die von außen kommenden Systeme sind voll in den Entfremdungsprozeß mit einbezogen
5.5 Schwer
Im schwerem Stadium braucht der entfremdende Ekernteil nicht mehr aktiv zu sein Im Sinne einer Motivation hat der entfremdende Ekernteil keinerlei Achtung für den anderen Ekernteil (entweder motiviert durch Ängste, Leere oder Hilflosigkeit) mehr übrig und Haß sowie Verachtung sind ganz offenkundig .
In diesem Stadium ist das Kind derart in das Dasein des entfremdenden Ekermeils einbezogen, daß es vollständig zustimmt, der Zielelternteil ist ein Bösewicht und der Abschaum der Welt. Das Kind übernimmt die Wünsche, Emotionen und den Haß des entfremdenden Ekernieils und äußert sie gegenüber jedermann als seine eigenen Gefühle. Auch das Kind sieht die Vergangenheit des Zielelternteds und dessen Familie als vollständig negativ und ist nicht in der Lage, irgendwelche positiven Erinnerungen oder Gefühle für den Zielelternteil auszudrucken oder sich daran zu erinnern.
6. Intervention im Entfremdungssystem
6.1 Prävention
6.1.1 Beratung
In der idealen kooperativen Scheidung gibt es kaum eine oder gar keine Entfremdung. Jeder Elternteil schätzt die Rolle, die der andere Elternteil im Leben der Kinder spielen kann und die verschiedenen Interessen und Talente, die er den Kindern zu bieten hat. Darum gibt es kein Motiv für eine Entfremdung. Dieses Ideal kommt aber im wirklichen Leben selten vor, da eine Scheidung einen intensiven Wechsel ihrer Rolle, ihres Daseins und Lebensstils für fast alle Beteiligten mit sich bringt.
Manche Landkreise, Gerichtssysteme und andere Regierungseinheiten8 verlangen, daß alle Eltern mit Kindern, die in einer Scheidung involviert sind, ein Beratungsprogramm mitmachen, welches so entworfen ist, daß sie die Einwirkung des Scheidungsprozesses auf sich selbst und ihre Kinder verstehen und den Wert der Beteiligung beider Eltern schätzen lernen. Die Eltern werden beraten bezüglich der verschiedenen Stadien der Scheidung und der Kindesentwicklung und des Einflusses, den ihre Scheidung möglicherweise auf die Kinder hat. Die Studien zu den Langzeitauswirkungen der Scheidung und die dabei auftretenden üblichen Probleme, werden diskutiert. Die Programme sind so entworfen, daß sie präventiv gegenüber Problemen wirken, welche gewöhnlich auftreten, insbesondere wenn die Eltern die psychischen und emotionalen Konsequenzen ihrer Scheidung auf sich selbst und die Kinder nicht verstehen.
Andere Staaten verlangen Pflichtmediation vor einem Gerichtsprozeß als einen Weg, eine Auseinandersetzung zu vermeiden. Befürworter von Mediation glauben, daß sie erfolgreicher als die Gerichte beim Vermeiden zukünftiger Auseinandersetzungen ist9. Die Teilnehmer haben eine große Zufriedenheit mit den Programmen ausgedrückt und empfohlen, sie noch auszuweiten10.
6.1.2 Anwälte.
Es ist die Pflicht des Anwalts, sich für seinen Mandanten einzusetzen. Wir glauben aber, daß eifrige Parteinahme im Kontext der Langzeitinteressen des Mandanten als künftiges Mitglied eines sich restrukturierenden Familiensystems erfolgen muß. Wie immer der Ausgang der unmittelbaren Auseinandersetzung ist, der Mandant wird mit den gemachten Feststellungen über sich und andere sowie mit den Folgen leben müssen.
Es ist die Aufgabe des Anwalts, dem Mandanten über die Unmittelbarkeit der Schmerzen und des Zorns hinwegzuhelfen und ihm zu ermöglichen, die Langzeitsicht der involvierten Familienbeziehungen zu erkennen. Anwälte müssen auch das Scheidungstotpunktsystem selbst akut erkennen und die wichtige Rolle, die sie darin spielen. Den anderen Ehepartner schlecht machen, vom Mandanten verlangen, daß er keinen weiteren Kontakt mit dem Ehegatten hat, können eine echte Lösung des Konflikts verhindern. Eifrige Parteilichkeit ist eine schlechte Entschuldigung für eine tatsächliche Zerstörung der Langzeit-Familienbeziehungen des Mandanten.
Entfremdungsfälle stellen die größte Schwierigkeit für Anwälte dar. In seiner parteilichen Rolle ist ein Anwalt an die vom Mandanten vorgegebenen Ziele gebunden, um diese energisch zu vertreten11. Ein Anwalt ist aber auch verpflichtet, keine leichtfertigen Aktionen einzuleiten oder zu verteidigen12. Wir glauben, daß Aktionen, die den Kindern schaden, unter dieses Verbot fallen13.
Wir glauben weiter, daß der Anwalt unter keinen Umständen einen Mandanten ermutigen soll, Informationen über die Gegenpartei durch das Kind zu erhalten, noch sollte ein Anwalt das Kind danach befragen, auch wenn das Kind nicht von ihm vertreten ist.
Es ist wichtig, zu beachten, daß wir Fälle beschreiben, in denen eine Entfremdung besteht, und nicht andere Formen der Mißhandlung, wie körperliche Mißhandlung oder sexueller Mißbrauch. Wenn Mißhandlung aufrichtig vermutet wird, werden die Sicherheit des Ehegatten und der Kinder vorrangig und die eingehende Begutachtung durch eine kompetente Fachkraft notwendig.
6.1.3 Gerichte
Gerichte müssen die anfänglichen Spuren der Entfremdung erkennen und Informationen über die Familienstruktur suchen, um den Risikograd für die Familie prüfen zu können. Benützen oder manipulieren die Erwachsenen die Kinder zur Befriedigung ihrer eigenen emotionalen Bedürfnisse? Sind die Kinder verwundbar bezüglich Entfremdung?
Alle Kinder können zur Schlacht aufgerufen werden, aber im allgemeinen sind die Kinder am stärksten verwundbar. Sie sind dann übermäßig abhängig, ängstlich und passiv. Diese Kinder können Schuldgefühle über die Scheidung ihrer Eltern ausdrücken, sich mit dem entfremdenden Elternteil identifizieren oder dessen Retter spielen und dazu die Pflegerolle eines Elternteils annehmen und/oder sich, je nach der Befindlichkeit des entfremdenden Elternteils, mehr oder weniger geliebt fühlen. Im allgemeinen werden die Kinder aber wenig Einsicht in ihre Situation haben.
Die Faktoren, welche Familien kennzeichnen, in denen Entfremdung weniger wahrscheinlich ist, sind: reichlicher positiver Kontakt zwischen beiden Elternteilen und den Kindern; Geschwistergruppen, die alle gute Beziehungen mit beiden Elternteilen haben; gute Beziehungen der Kinder mit den Eltern (ihren Großeltern) und Freunden beider Elternteile.
Viele hochstrittige Familien erwarten vom Gericht nicht nur eine Regelung von Sorgerecht und Umgang, sondern auch eine Beurteilung über richtiges und falsches Verhalten, gute und schlechte Elternschaft. Das Gericht wird als der Ort gesehen, wo die eine Person als geeignet beurteilt wird und die andere als ungeeignet. Das Gericht kann dieses unglückliche Szenario korrigieren, indem es die rechtlichen und pragmatischen Gründe für seine Entscheidung hervorhebt Mitfühlende Prozeßfuhrung, die Ärger, Verlust, Scham und Demütigung vor diesem öffentlichen Forum nicht noch verstärkt, kann für den inneren Zustand der Beteiligten immens heilsam sein
6.2 Milde Entfremdungsfälle
Wird ein Entfremdungsprozeß erkannt, muß das Gericht schon im milden, beginnenden Stadium intervenieren. In diesem Stadium gibt es wenigstens die verstandesmäßige Erkenntnis von seiten des entfremdenden Elternteils, daß eine Entfremdung zwischen dem Kind und dem Zielelternteil nicht dem besten Kindesinteresse dient.
Oft ist Entfremdung in diesem Stadium durch die Angst motiviert, daß die bevorstehende Scheidung das Kind veranlassen wird, den entfremdenden Eltermeil weniger zu lieben. Der endgültige Abschluß der Scheidung selbst, zusammen mit fachlicher Beratung und der unten beschriebenen Therapie, kann diese Situation wesentlich verbessern.
Im milden Stadium ist es wichtig, daß die Familie in eine »systemische Familientherapie« eingebunden wird, deren Ziel es ist, das Verhalten der Eltern gegenüber ihrem Kinde zu verändern Die traditionellen individuellen Therapien sind hierbei nicht hilfreich, weil sie dazu tendieren, nur der einen Seite parteinehmend Ziele zu setzen und so die Entfremdung zu verstärken Wenn individuelle Therapie für das Kind oder einen Elternteil notig ist, muß sie von einem Therapeuten durchgeführt werden, der sich im Entfremdungsprozeß auskennt und der den Wert der Beziehung eines Kindes zu beiden Elternteilen unterstützt. Das Ziel der Therapie ist hier die Lösung des Scheidungsstillstands, damit der Prozeß der Restrukturierung der Familie seinen Fortgang nimmt .
Die gerichtlich angeordnete Scheidungstotpunkttherapie muß alle in der Betreuung des Kindes beteiligten Erwachsenen einschließen. Eine gerichtliche Anordnung kann nötig sein, welche alle sich bekriegenden Erwachsenen auffordert, sich im selben Raum zu begegnen Falls ein solches Zusammentreffen nicht empfohlen wird, sollten die Erwachsenen wenigstens mit demselben systemischen Therapeuten befaßt sein. Die Anordnung des Gerichtes muß energisch und unmißverständlich sein. Die Rechte, Verantwortlichkeiten und Pflichten jedes Elternteils müssen deutlich ausgesprochen sein Alle Parteien müssen verstehen, daß eine genchtliche Anordnung nicht ohne Zustimmung des Gerichts abgeändert werden kann .
Es muß ein Konzept für die Durchsetzung der genchtlichen Anordnung geben. Das Gericht sollte einen Anwalt des Kindes ernennen, der die Autorität hat, unabhängig von weiteren gerichtlichen Anordnungen eine umfassende Begutachtung des Familiensystems anzuordnen, falls die obige Therapie nicht erfolgreich ist. Die Anordnung sollte in diesem Stadium einen Modus enthalten für die Bezahlung sowohl des Anwalts des Kindes als auch für die gerichtlich angeordnete Begutachtung.
Wir sind hoffnungsvoll, daß in den meisten Fällen die gerichtlich angeordnete teure Begutachtung eine ausreichende Sanktion ist, um Eltern zu motivieren, aufrichtig an der Therapie teilzunehmen Aber die Eltern müssen die Autorität des Gerichts hinter der gerichtlichen Anordnung verspüren. Sanktionen für Nichtbefolgung müssen ausdrücklich aufgeführt sein. Wir drängen die Gerichte, das nächste Stadium der Intervention (wie unten beschrieben) darzustellen und eine Erklärung der, falls nötig, weiteren Sanktionen beizufügen.
6.3 Mäßig
Intervention bei mäßiger Entfremdung kann nicht nur aus Unterricht und Beratung, wie oben für leichte Entfremdung beschrieben, bestehen. Unterricht kann nicht erfolgreich sein, da Entfremdung in diesem Stadium kein rationaler Prozeß ist und Vernunftargumente allem das irrationale Verhalten nicht ändern werden. In diesem Stadium sind die individuellen internen Schwierigkeiten des entfremdenden Elternteils so intensiv geworden, daß Einsicht und Berurteilung bezuglich des Zielelternteils beeinträchtigt sind. Weiteres, die Wechselwirkungen mit und über den Zielelternteil basieren beim entfremdenden Elternteil nicht auf Beobachtungen, sondern auf inneren Ängsten und dienen dazu, den Glauben, daß der Zielelternteil schlecht ist, zu bestätigen. Zusätzlich sind externe Kräfte (Individualtherapeuten, Anwälte, erweiterte Familie) meist auf Seiten einer Partei polarisiert und bewirken eine Aufrechterhaltung der Entfremdung) .
Wir glauben, daß das Familiensystem gründlich durch eine Fachkraft oder ein Team von Fachleuten, das mit dem »systemischen Familienansatz« vertraut ist, begutachtet werden muß Diese Begutachtung muß das ganze System, einschließlich aller Erwachsenen, die, wie oben beschrieben, direkt im Leben des Kindes involviert sind, umfassen. Die Begutachtung muß durch eine einzelne Person oder ein Team erfolgen. Der Zweck der Begutachtung ist (l) die spezifischen Motive und Verhaltensweisen zu erkennen, die den Scheidungstotpunkt oder die darauffolgende Entfremdüng verursachen, (2) zu bewerten, ob die individuelle Therapie für eine Partei nützlich sein könnte oder nicht, um intrapsychische Probleme zu lösen und (3) einen vollständigen Verhaltensplan für die Intervention im Entfremdungsprozeß zu entwickeln .
Die verhaltensorientierte Begutachtung muß sehr gezielt auf die Motive für das Stillstandsverhalten erfolgen, das die Entfremdung verursacht und die erforderlichen Maßnah men zur Veränderung des Systems begründen.
Zur Intervention schlagen wir vor, die Empfehlungen spezifisch und zielonentiert zu geben, wie es der Individuelle Bildungsplan (Individual Educational Plan IEP) modellhaft vorgibt14 und auf ihre Einhaltung in ahnlicher Weise wie dort abzuzielen Einhaltung der Maßnahmen sollte etwa 70% in den ersten zwei Monaten betragen, 80% im dritten oder vierten Monat; 90% im fünften Monat und der darauffolgenden Zeit. Dazu als Beispiel :
1. Das Kind wird den Zielelternteil x.mal pro Woche sehen, ohne elterliche Konflikte bei der Übergabe;
2. Das Kind wird mit dem Zielelternteil x mal pro Woche telefonieren und über positive Dinge für ein oder zwei Minuten sprechen; (abhängig vom Alter des Kindes); (abhängig davon, ob Telefonanrufe zu einer feindlichen Umgebung zum Wohle des Kindes wären oder nicht);
3. Während des Besuchs kann der entfremdende Elternteil nur x mal anrufen (oder überhaupt nicht);
4. Das Kind wird dem Zielelternteil ein Bild oder eine Zeichnung einmal pro Woche schicken, der eine positive Notiz beiliegt.
5. Das Kind wird bei Besuchen ausgeführte Projekte oder eine Mitteilung darüber, was ihm beim Besuch Freude machte, an den entfremdenden Elternteil mitbringen.
6. Der Zielelternteil wird ein Bild von sich selbst dem Kind zur Verfügung stellen, und der entfremdende Elternteil soll das Kind ermuntern, es aufzustellen.
Was die Begutachter im wesentlichen tun müssen ist, die Sackgasse zu erkennen und sie direkt und einfühlsam ansprechen. Verständlicherweise wird der Plan am besten funktionieren, wenn die internen und die Wechselwirkungsprobleme, welche die Scheidungssackgasse verursachen, gleichzeitig angesprochen und angegangen werden. Dabei muß das Gericht den Eltern auferlegen, zu zeigen, daß sie einem Plan folgen können, dessen letztliches Ziel die gegenseitige Anerkennung der Interessen ist, auch wenn ihnen das von allein nicht einfällt.
Schließlich muß der Plan eine vom Stillstand bestimmte und lange Periode abdecken, während der Anforderungen an die Verhaltensweisen der Eltern und des Kindes ausdrücklich festgelegt sind. Das wird den Eltern genügend auf die Zukunft bezogene Hinweise geben, um das System sich beruhigen zu lassen und für jedermann erkennbar machen, sich an den Gedanken zu gewöhnen, daß sich die verschiedenen Beziehungen zwischen den Mitgliedern in einer vorausschaubaren Weise etablieren werden. Wir schlagen vor, daß der Plan ungefähr sechs Monate umfaßt, mit einer schon vorab für die Zeit danach angesetzten gerichtlichen Erörterung.
Wenn die Begutachtung beginnt, sollte der Anwalt des Kindes gleichzeitig eine gerichtliche Anhörung beantragen, die stattfindet, sobald die Begutachtung abgeschlossen ist. Bei dieser Anhörung könnten alle Parteien förderliche Maßnahmen präsentieren. Der Anwalt des Kindes würde das Ergebnis des Gutachters mitteilen und Empfehlungen für eine wahrscheinlich erforderliche individuelle Therapie der Sackgasse geben die ein lEP-ähnliches Verhaltensmanagement einschließen. Das Gericht sollte dann eine detaillierte, quantifizierbare, spezifische Anordnung mit aufgeführten Sanktionen erlassen bezüglich der Verhaltensänderungen, die zur Vermeidung der Entfremdung notwendig sind und die Therapie der Parteien anordnen, falls gutachterlich empfohlen.
Kreative Sanktionen müssen hinter der gerichtlichen Anordnung stehen, weil Einhaltung in diesem Stadium nur durch Furcht motiviert ist. Die ultimative Sanktion ist der Sorgerechtswechsel (Anm. d. Übers.: als letzte Stufe), aber es gibt viele andere, die wir vorschlagen. Das Rechtssystem hat traditionell Geldbußen und Verlust der Freiheit als Strafen für die Nichtbefolgung von gerichtlichen Anordnungen benutzt. Aber diese könnten die Kinder genauso schädigen oder verwirren wie den Mißachter. Offensichtlich können das Drohen mit Anwaltsgebühren oder einer Wochenendgefängnisstrafe nützliche Sanktionen sein. Drohungen mit der Auferlegung der Gebühren für den Anwalt des Kindes, der Kosten der Begutachtung, der Kosten der Therapie des Kindes oder sogar der Therapie des anderen Elternteils können alle benutzt werden, um (Anm. d. Übers.: auf der ersten Stufe) die Bereitschaft zur Einhaltung in diesem Stadium der Intervention zu erhalten, immer jedoch abgestimmt mit den Interessen und Bedürfnissen des Kindes.
Wir schlagen (Anm. d. Übers.: als zweite Stufe) auch vor, daß das Gericht sowohl die Zeit (Ausdehnung der Besuche oder Zuerkennung geschätzter Feiertage und Geburtstage an den befolgenden Elternteil) und Funktion (Zuteilung traditionell gemeinsamer elterlicher Autorität wie medizinische Versorgung, Erziehung) zugunsten des Zieleltemteils verschiebt, sowohl als angemessene Sanktion auf die Entfremdung als auch als mögliche Vorbereitung auf die ultimative Sanktion, den Sorgerechtswechsel (Anm. d. Übers.:als vierte Stufe). Die sorgfältige Überwachung einer solchen detaillierten gerichtlichen Anordnung ist ein wesentlicher Teil dieser Intervention, und wir schlagen vor, daß ein Überwachungsteam diese Aufgabe übernimmt. Der Anwalt des Kindes und ein Therapeut, am ehesten der Gutachter oder der ursprüngliche Nach-Scheidungsberater, sollen dabei zusammenarbeiten.
6.4 Die Begutachtung der Eltern
Wenn die oben beschriebene Intervention versagt und das Kind praktisch ohne Beziehung zum Zielelternteil bleibt, ist eine andere Stufe (Anm. d. Übers.: die vierte des Sorge-rechtswechsels) der Intervention gerechtfertigt. Wenn das entfremdende Verhalten trotz der Unterrichtsmaßnahmen, der Nach-Scheidungsberatung, der Totpunktlösungstherapie und der spezifischen Verhaltensmanagement-Intervention weitergeht, kann man es als eine erwiesene Tatsache betrachten, daß der entfremdende Elternteil nicht die Fähigkeit zu einer Beziehung mit dem anderen Elternteil hat.
Es gibt einen beachtlichen Satz von Forschungsergebnissen, die speziell die Effekte eines Alleinerziehenden-Haushalts auf die Kinder untersuchen. Eine vollständige Rezension dieser Literatur würde den Rahmen dieser Arbeit übersteigen. Im allgemeinen ist die Evidenz jedoch überwältigend, daß in Haushalten ohne Vater die Knaben ein niedrigeres Selbstwertgefühl haben, wahrscheinlicher von ihrer Altersgruppe abgelehnt werden und Mängel in der kognitiven Entwicklung aurweisen. Mädchen mögen weniger betroffen sein in Haushalten ohne Vater, aber die Forschung zeigt negative Effekte bei der sozialen und kognitiven Entwicklung der Mädchen15.
Es gibt zusätzliche Forschungsergebnisse über die Reaktion von Kindern bei hochstrittigen Scheidungen. Kinder, die in die Konflikte zwischen den Eltern während der Scheidung hineingezogen werden, zeigen mehr emotionale Schwierigkeiten als die, deren Eltern ihre Schwiergkeiten besser lösen können. Kinder, deren Eltern im Konflikt sind »fühlen sich eher gefangen, und Kinder, die sich gefangen fühlen, erfahren eher Depressionen, Angstneurosen, und, zu einem geringeren Grad, entwickeln sie abweichendes Verhalten16. »Es ist wichtig, zu erkennen, daß ein Elternteil, der eine elterliche Entfremdung dem Kinde einimpft, in der Tat eine seelische Mißhandlung begeht, indem diese Programmierung nicht nur die lebenslange Entfremdung vom geliebten Elternteil, sondern auch lebenslange psychiatrisch zu behandelnde Störungen im Kind produzieren kann.«Ein Wechsel des Sorgerechts muß dann in Betracht gezogen werden17
Das Gericht muß entscheiden, welcher Sorgeort am wenigsten schädlich für das Kind ist Eine vergleichende Bestimmung der erzieherischen Fähigkeiten jedes Elternteils muß durchgeführt werden
Wissend, daß der entfremdende Elternteil nicht die Fähigkeit hat, eine Beziehung zwischen dem Kind und dem Zielelternteil zu fördern, wird vor Gericht die Frage zu erörtern sein, ob der Zielelternteil ausreichende elterliche Fähigkeiten besitzt18
Wenn der Zielelternteil ausreichende elterliche Fähigkeiten hat, wie sie in der Forschung definiert sind, und die Bedürfnisse des Kindes erfüllt und es eine vernunftige Wahrscheinlichkeit gibt, daß der Zielelternteil die Beziehung des Kindes mit dem entfremdenden Elternteil fordern wird, dann sollte das Gericht ernstlich (Anm d Übers als vierte Stufe) erwägen, die Sorgerechtsregelung zu ändern, es sei denn, das Kind ist so verstrickt mit dem entfremdenden Elternteil, daß ein Wechsel des Sorgerechts dem Kind dauernden Schaden zufügen würde. Wenn der Zielelternteil nicht geeignet ist, obliegt es dem Gericht (Anm d Übers als dritte Stufe), zu prüfen, ob nicht andere Farmlienmitglieder oder eine Pflegschaft verfügbar sind, das Kind aufzunehmen, jemand, der dem Kind helfen kann, eine Beziehung zu beiden Eltern herzustellen und zu erhalten
6.5 Schwer Das vollständig verstrickte Kind19
Wenn zugelassen wird, daß die Entfremdung fortschreitet und das Kind wenig Ressourcen hat, dem Einfluß des entfremdenden Elternteils zu widerstehen, kann es vollständig »verstrickt« mit dem entfremdenden Eiternteil werden Es wird (in Amerika) geschätzt, daß sehr wenige Kinder davon betroffen sind (zwischen 1% und 5% der Entfremdungsfälle)20 Verstrickte Kinder haben den Haß, die Emotionen und Wunsche bezüglich des Zielekernteils vom entfremdenden Elternteil so in sich aufgenommen, daß es oft schwierig ist, zu unterscheiden wer aus ihnen spricht, sie selber oder der entfremdende Elternteil .
In einigen dieser Fälle ist die Verstrickung so vollständig, daß das Kind einen emotionalen Zusammenbruch von verheerendem Ausmaß erleiden würde, wenn das Sorgerecht dem gehaßten Zieleltern teil zugesprochen würde In diesen Fallen ist das Selbstbewußtsein des Kindes total abhangig von der Beziehung zum entfremdenden Elternteil, und ein Verlust dieser Beziehung wurde die Zerstörung seines Selbstbewußtseins bedeuten _Mit Weglaufen, Behauptungen des Kindes über physische/sexuelle Mißhandlung durch den gehaßten Elternteil, Drogenmißbrauch, Selbstmordversuchen, Verweigerung der Mitarbeit in der Schule etc würde dann zu rechnen sein .
In diesen seltenen Fällen muß das Kind bei dem entfremdenden Elternteil bleiben, da es nicht angeht, das Kind dazu zu benutzen einen Elternteil für sein falsches Verhalten zu bestrafen21.
Wenn keine Beziehung zwischen dem Zielelternteil und dem verstrickten Kind zugelassen wird oder vertretbar ist haben manche Gerichte den Unterhalt des Kindes durch den Zielelternteil ausgesetzt oder dem Zielelternteil erlaubt, den Kindesunterhalt zu hinterlegen, so daß der Zielelternteil nicht noch den Haushalt mitfinanziert, der ihn so gründlich haßt Jedoch, selbst diese Sanktion muß mit Überlegung benutzt werden da es sein kann daß die Versorgung des Kindes dadurch benachteiligt wird ohne den entfremdenden Elternteil tatsächlich zu treffen.
(Zusätzliche Anmerkung des Übersetzers Die Auffassung der amerikanischen Autoren, daß in extremen Fällen das Kind beim entfremdenden Elternteil bleiben soll bedeutet nicht nur einen Widerspruch zu dem durch die Kindschaftsrechtsreform gesicherten Anspruch des Kindes auf beide Eltern, sondern konsolidiert dazu noch einen im späteren Leben sich vielleicht verhängnisvoll auswirkenden Abbruch der Beziehung des Kindes zum Zielelternteil. R A Gardners neuester Vorschlag einer temporaren Unterbringung des Kindes bei Dritten22 mit soweit ausgedehnten Kontakten zum Zielelternteil, daß das Kind seine eigenen Erfahrungen mit ihm machen kann, ist mit dem Blick auf die von mancherlei Ungewißheiten verschleierten Zukunfts Perspektiven die eher kindeswohlorientierte Lösung ).
7 Waffen
»Waffen« sind die falschen Anschuldigungen durch den entfremdenden Elternteil, der Zielelternteil verhalte sich in einer dem Kinde abträglichen Weise. Die am häufigsten benutzten Waffen sind falsche Anschuldigungen wegen
- Bedrohtwerden oder tatsächlicher häuslicher Gewalt
- Mißhandlungen bis zu sexuellem Mißbrauch des Kindes
- Geisteskrankheit, Alkoholismus/Drogenmißbrauch/Homosexualität
- auf Seiten des Zielelternteils, oder Androhungen von
- Umziehen an einen anderen Ort oder Flucht des entfremdenden Elternteils
Sogar wenn eine solche Anschuldigung im Zusammenhang mit einem hochstrittigen Rechtsverfahren gemacht wird, muß sie auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht werden. Durch ihre besondere Eigenart verlagern die Anschuldigungen das Gewicht der Untersuchung zum Beschuldigten, dem Zielelternteil. Einige dieser Anschuldigungen betreffen sehr privates, nur Zuhause erfolgendes Verhalten. Solche Anschuldigungen sind schwer zu beweisen und/oder zu widerlegen. Der Großteil häuslicher Gewalt bleibt Unsicht bar, trotz des gesteigerten Bewußtseins über dieses Problem. Nach den New Hampshire Verfahrensregeln, beschrieben in NH RSA 173 B, kann eine Beschwerde über häusliche Gewalt bei Gericht, zusammen mit einem Antrag auf das alleinige Sorgerecht, dem Beschwerdeführer einen beträchtlichen Vorteil im Rechtsverfahren bringen. Das Sorgerecht kann in einem ex-parte (Anm ohne Anhörung der Gegenseite) Verfahren gewonnen werden. Eine eidesstattliche Erklärung über Gewalt oder Drohungen von Gewalt ist alles, was dazu nötig ist. Ein Beweis der Gefahr oder der Verletzung wird selten verlangt, und die Richter erkundigen sich kaum nach der schon bestehenden Sorgeregelung.
Anwälte sind durch ihre Ethikregeln daran gehalten, das Gericht nicht bewußt zu täuschen23. Es ist daher eine sehr bedenkliche Praxis, Mandanten, die keine häusliche Gewalt erfahren haben oder denen keine Gewalt angedroht wurde, mit solcher angeblich erfahrenen Gewalt an das Gericht zu verweisen. Das kann den Codex für professionelles Verhalten des Anwalts verletzen, sogar wenn er den Fall nicht selbst vor das Gericht bringt.
Anschuldigungen von Mißhandlung eines Kindes (körperlich und/oder sexuell) können erfunden sein, können aber auch absolut wahr sein. In jedem Falle, und besonders im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit, müssen solche Anschuldigungen sofort durch einen kompetenten Fachmann untersucht werden, der fachlich versiert ist in:
(1) sexueller und/oder körperlicher Mißhandlung von Kindern;
(2) Familiensystemen;
(3) Scheidungs- und Sorgerechtsauseinandersetzungen mitsamt dem Einfluß von Anwälten und des Rechtssystems.
Sexualität löst intensive Gefühle bei allen Zuhörern aus und Angst und Panik kann manchmal die Vernunft vernebeln. Manche der prozeßführenden Parteien haben gelernt, die Irrationalität, welche die Anschuldigungen sexuellen Mißbrauchs meist begleiten, zu ihrem Vorteil auszunützen. Wir warnen alle Beteiligten: suchen sie sofort professionelle Hilfe durch eine koordinierte systemische Begutachtung, sowohl der Anschuldigung des sexuellen Mißbrauchs als auch des Familiensystems, das diese Anschuldigung erhoben hat.
Wenn es unklar ist, ob in der Tat Mißhandlung (sexuell oder körperlich) vorliegt, dann kann die Anschuldigung durch die intensiven Gefühle über die Scheidung, die Angst vor Mißhandlung und die falsche Interpretation einer gegebenen Situation entstanden sein. Jedoch, eine nichtwiderlegte Anschuldigung gerät zum Vorteil des entfremdenden Eltemteils, da solche fraglichen Anschuldigungen einen Schatten von vermeintlichem Schaden auf das Kind werfen, den keine Person, Einrichtung oder Behörde genug Mut haben wird, einfach zu ignorieren.
Wegen der emotional aufgeladenen Atmosphäre, die Anschuldigungen sexueller und körperlicher Mißhandlung erzeugen, schlagen wir vor, daß beratende Ausschüsse eingesetzt werden, die dem Richter in seinen Erkenntnissen bezüglich der Mißhandlungen helfen. Wo dies unterbleibt und keine verläßlichen Fakten herbeigebracht sind, werden Angeschuldigte immer wie Schuldige behandelt werden, solange nicht ihre Unschuld bezüglich des Verhältnisses zu Kindern erwiesen ist.
Anschuldigungen von Alkoholismus, Geisteskrankheit oder Homosexualität legen ebenfalls die Last auf den Zielelternteil, zu beweisen, zum Umgang mit dem Kind geeignet zu sein, aber diese Faktoren sind heute in den meisten Sorgerechtsstreitigkeiten weniger wirkungsvoll als sie es früher waren.
Eine andere Waffe ist die Drohung, umzuziehen, oder die tatsächliche Flucht des entfremdenden Elternteils. Das Gericht muß sofort das Motiv für den Umzug, ausgesprochen oder unausgesprochen, zu ergründen suchen. Wenn die Motivation darin liegt, den Zielelternteil fernzuhalten, dann gibt der entfremdende Elternteil Warnzeichen, vor nichts Halt zu machen, nur um eine ausschließliche Beziehung mit dem Kind zu erreichen. Gleichgültig wann eine »Waffe« im Verlaufe der Rechtsauseinandersetzung in Erscheinung tritt, die Tatsache der Anschuldigung muß unmittelbar zu einer vollen Begutachtung des Systems durch eine qualifizierte, kompetente Fachkraft führen. Es dient als Hinweis, daß der entfremdende Elternteil keine Grenzen kennt und Unterrichtung, Information und Verhaltensmanagement ungenügende Interventionen sein werden. Ein Experte muß das gesamte System anschauen, die Wahrheit und Relevanz der Anschuldigungen begutachten, die Motivation für die Anschuldigungen, die Sicherheit und das Wohl des Kindes abschätzen und Empfehlungen geben bezüglich der besten Zuordnungs- und Umgangsregelungen für das Kind.
///. Schlußfolgerung
Eine (Anm. d. Übers.: hierzulande noch nicht erprobte) Zusammenarbeit von Richtern, Anwälten und Therapeuten ist bei der Lösung von hochstrittigen Entfremdungsfällen entscheidend notwendig. Der Richter hat dabei die Vollmacht, Veränderungen anzuordnen, ist aber nicht leicht verfügbar. Anwälte sind leichter zugänglich, haben aber nicht ohne weiteres das notwendige Verständnis. Als zur Parteilichkeit verpflichtete Advokaten können sie leicht Teil des Scheidungstotpunktsystems werden und die bereits entflammte Situation verschlimmern. Die hier benötigten Therapeuten müssen ein systemisches Verständnis von ihrer Tätigkeit haben und sind für gewöhnlich verfügbar. Sie haben aber weder die Macht des Gerichts, noch das Rechtsverständnis der Anwälte. Darum ist ein auf Partnerschaft gegründetes Teamwork unabdingbar.
Anwälte müssen vorzüglich ihren Mandanten helfen, die Langzeitinteressen und Lebensperspektiven ihrer Kinder zu erkennen, wie auch die vom Kind zu tragenden Risiken eines Kampfes um das Sorgerecht (Verletzung, Rache, Ängste) mitsamt der nachfolgenden Entfremdung. Anwälte müssen diejenigen, welche jemand brauchen, der im besten Interesse der ganzen Familie arbeitet, auf Therapeuten hinweisen, die in Familiensystemen ausgebildet sind. Anwälte müssen, wenn sie erkennen, als aktive Parteigänger in den Polarisierungs-Entfremdungskonflikt hineingezogen zu werden, sich fachkundig beraten lassen, so daß der Prozeß nicht weiter eskaliert.
Gerichte müssen in Fällen von hochstrittiger Scheidung und Entfremdung entschieden und explizit handeln. Anordnungen müssen pragmatisch sein und die Gründe für die Entscheidungen müssen so erklärt werden, daß es unwahrscheinlicher wird, eine Partei könne Anspruch auf einen moralischen Sieg erheben, während die andere unter der Scham der Niederlage leidet. Gerichte müssen ihr Wissen und ihre Vollmacht nützen, um das Innere des einzelnen Familiensystems zu verstehen, die hochstrittigen Entfremdungsfälle zu erkennen, und um angemessene, zeitliche und spezifische Weisungen und Empfehlungen zu erteilen. Durch das Erkennen der Entfremdung schon in seinen Frühphasen wird die Prävention gegenüber zukünftigem Schaden für das Kind und die Familie erst möglich. Die Intervention in einem jedem Stadium im Kontinuum der schadensstiftenden Entfremdung ist stets ein entscheidender Beitrag zur Vermeidung weiteren seelischen Schadens für die Eltern wie für das Kind.
1.) Die Originalarbeit »Family Wars: The Alienation ot Children erschien im PACE Custody Newsletter 9/1993 )
2.) R A Gardner The Parental Alienation Syndrom, 1992.
3.) Die meisten Forschungsergebnisse bisher haben gezeigt, es ist viel wahrscheinlicher, daß die Mutter der entfremdende Eltern teil ist und der Vater der Ziehelternteil Jedoch merken wir an, daß es ein gewisses Ausmaß an Kontroversen im Fach gibt bezüglich der Schlußfolgerung, daß Mutter mehr als Vater ent fremden und wir mochten betonen, daß in vielen Fallen, die wir persönlich gesehen haben, es der Vater war der entfremdete und die Mutter das Ziel
4.) Vgl Lamb, M E (ed) In Non Traditional Families »Effects of Divorce on Parents & Children« von Hetherington Em M Cox, M & Cox, R 1982 Vgl auch/ Wallerstein & J.S.Kelly Surviving the Breakup How Children and Parents Cope with Divorce, 1980, / Wallerstein & S Blakeslee Second Chances Men, Women and Children a Decade after Divorce Who Wins, Loses and Why, 1989,/ R Johnston & L .E. G Campbell Impasses of Divorce »Forward« by J Wallerstein pixl988
5.) W F Hodges Interventions for Children of Divorce at 151 1986
6.) R A Gardner The Parental Aliemtion Svndromc 1992
7.) Vgl Rn 4
8.) »Families First« ist ein Programm, das zur Zeit in mehreren Städten/Bezirken in Georgia, Florida, Indiana, Texas, Illinois, Michigan und Louisiana vorgeschrieben ist.
9.) California (The Family Act.Sec. 4607. The Civil Code), Maine (19 Maine Revised Statutes 214.4),'North Carolina (7A North Carolina Revised Statutes 494) und Wisconsin (767.001 Wiscon-sin Revised Statutes) verlangen Mediation für Sorgerechtsfälle. Anm. d. Übers.: Inzwischen sind in viel mehr Staaten, wenn nicht den meisten, Beratung über Scheidungsfolgen oder Mediation vorgeschrieben.
10.) F A. Zirps, Ph. D., Children Cope with Divorce-Follow-up Sudy, Cobb County, Atlanta, Georgia, 1992.
11.) Code of Professional Conduct Ruie 2.1 (Code professionellen Verhaltens Regel 2.1).
12.) Code of Professional Conduct Rule 3.1.
13.) Amencan Academy of Matrimonial Lawyers, Standards of Conduct (Amerikanische Akademie der Eherechtsanwälte, Verhaltensstandards), Regel 2.25: Ein Anwalt sollte um das Sorge-/ Umgangsrecht nicht aus finanziellen oder Rachegründen kämpfen. Kommentar: »... Korrekte Berücksichtigung des Wohls des Kindes erfordert, daß diese nicht als Schachfiguren im Rechtsstreit benutzt werden Falls der Mandant trotz des Rates des Anwalts darauf besteht, sollte sich der Anwalt aus dem Fall zurückziehen
14.) Individuals with Disabilities Education Act 20 U. S. C. S. 1400 et seq.
15.) Vgl. Rn. 5.
16.) C. Buchanan & E Maccoby, Variation in Adjustment to Divorce. The role of feeling caught between Parents, 1991.
17.) Perreault v Cook, 114 N H 440 (1974), Howard v. Howard 124 N H 267(1983)
18.) Es gibt bedeutende Forschungsergebnisse über ausreichende »gut genuge« Elternschaft Vgl Fn 6, B M Shutz E B Dixon J. C. Lindenbergen, N J Ruther Solomons Sword 1989
19.) Vgl FamRZ 1995, 1532, Typus »Das Kind kann nicht«
20.) Clawar & Rivlin Children held Hostage Dealing with Programmed and Brainwashed Children 1991, Seite 142
21.) Webb & Knudson 133 NH 665 673 1990 »Kinder sind nicht anzuklagen wegen der Fehltritte ihrer Eltern und sollten nicht aus ihrem Zuhause entwurzelt werden um einen widerspenstigen Elternteil zu disziplinieren « So auch Houde & Beckmeyer 116 NH 719 1976
22.) R A Gardner Addendum V 1997
23.) Code of Professional Conduct Ruie 3.3: Ein Anwalt soll das Gericht nicht bewußt täuschen oder illegale u